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Niedersachsen verbessert die Möglichkeiten für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, Pflege- und Betreuungstätigkeiten zu übernehmen

Ein Gesetzesentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter wird erneut dem Niedersächsischen Landtag vorgelegt. Das hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen. Der Gesetzentwurf war bereits im vergangenen Jahr von der damaligen Landesregierung in den Landtag eingebracht worden, konnte dort aber wegen der vorgezogenen Parlamentsneuwahl nicht mehr abschließend behandelt werden.

Mit dem Gesetzesentwurf werden die Regelungen des bislang nur für Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer geltenden Familienpflegezeitgesetzes auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen übertragen. Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die pflegebedürftige nahe Angehörige haben, werden damit bessere Möglichkeiten eröffnet, im Beruf zu bleiben und sich zugleich um die Pflege ihrer Angehörigen zu kümmern.

Gleichzeitig soll mit dem Gesetzesentwurf die Situation von Beamtinnen und Beamten, die von Gewalttaten betroffen sind, verbessert werden. Aus Fürsorgegründen soll in bestimmten Fällen die Erfüllung von gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgeldansprüchen gegen zahlungsunfähige Schuldner vom Dienstherrn übernommen werden, der dann Rückgriff beim Schädiger nehmen kann. Ferner soll eine gesetzliche Klarstellung erfolgen, wonach auch Beamte auf Zeit auf ihren Antrag hin in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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