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Niedersächsische Lehrkräfte erhalten flexiblere Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung: Ansparphase beim Arbeitszeitkonto künftig 15 Jahre

Ab dem kommenden Schuljahr (2017/18) können Lehrerinnen und Lehrer an Niedersach­sens Schulen die Ansparphase beim freiwilligen Arbeitszeitkonto von gegenwärtig maximal zwölf auf bis zu 15 Jahre verlängern. Die entsprechende Verordnung zur Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Lehrkräfte können damit über einen längeren Zeitraum als bisher zusätzliche Unterrichtsstunden erteilen und diese dann zu einem späteren Zeitpunkt flexibel in Freizeit ausgleichen oder entsprechend früher aus dem aktiven Dienst ausschei­den.

Niedersachsen steht – wie alle anderen Länder – gegenwärtig vor der Herausforderung, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte sehr angespannt ist. Die Landesregie­rung hat mit einem umfassenden Maßnahmenpaket („17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräfte­gewinnung“) auf diese Herausforderung reagiert und unter anderem den Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst erleichtert. Die erweiterte Ansparphase im Rahmen des frei­willigen Arbeitszeitkontos (§ 6 Nds. ArbZVO-Schule) ergänzt den 17-Punkte-Aktionsplan um eine weitere Maßnahme. Von der Neuregelung können die Schulen insbe­sondere in denjenigen Fächern pro­fitieren, in denen der Bedarf an Lehrkräften besonders groß ist, für die jedoch nicht ausrei­chend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen.

Die erweiterte Ansparphase ermöglicht es entsprechend qualifizierten, be­reits an den Schulen tätigen Lehrkräften, im Rahmen ihres freiwilligen Arbeitszeitkontos zusätzliche Unter­richtsstunden zu erteilen.

Viele Lehrkräfte haben bereits im Rahmen des verpflichtenden Arbeitszeitkontos (§ 5 Nds. ArbZVO-Schule) einen Ansparzeitraum von zehn Jahren erreicht. Nach der neuen Regelung können sie nun zusätzlichen Unterricht nicht mehr nur über zwei, sondern über fünf weitere Schuljahre hinweg erteilen. Auch Lehrkräfte, die den bisher maximal zulässigen Ansparzeitraum von zwölf Jahren bereits erreicht haben, können zukünftig freiwillig weiter ansparen.

Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden werden den Lehrkräften gutgeschrieben und in der Ausgleichsphase in Freizeit abgegolten. Die jeweilige Lehrkraft unterrichtet in dieser Zeit entsprechend weniger. Alternativ besteht die Möglichkeit, ohne finanzielle Einbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.07.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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