Niedersächsische Lehrkräfte erhalten flexiblere Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung: Ansparphase beim Arbeitszeitkonto künftig 15 Jahre
Ab dem kommenden Schuljahr (2017/18) können Lehrerinnen und Lehrer an Niedersachsens Schulen die Ansparphase beim freiwilligen Arbeitszeitkonto von gegenwärtig maximal zwölf auf bis zu 15 Jahre verlängern. Die entsprechende Verordnung zur Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Lehrkräfte können damit über einen längeren Zeitraum als bisher zusätzliche Unterrichtsstunden erteilen und diese dann zu einem späteren Zeitpunkt flexibel in Freizeit ausgleichen oder entsprechend früher aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Niedersachsen steht – wie alle anderen Länder – gegenwärtig vor der Herausforderung, dass die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte sehr angespannt ist. Die Landesregierung hat mit einem umfassenden Maßnahmenpaket („17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung“) auf diese Herausforderung reagiert und unter anderem den Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst erleichtert. Die erweiterte Ansparphase im Rahmen des freiwilligen Arbeitszeitkontos (§ 6 Nds. ArbZVO-Schule) ergänzt den 17-Punkte-Aktionsplan um eine weitere Maßnahme. Von der Neuregelung können die Schulen insbesondere in denjenigen Fächern profitieren, in denen der Bedarf an Lehrkräften besonders groß ist, für die jedoch nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen.
Die erweiterte Ansparphase ermöglicht es entsprechend qualifizierten, bereits an den Schulen tätigen Lehrkräften, im Rahmen ihres freiwilligen Arbeitszeitkontos zusätzliche Unterrichtsstunden zu erteilen.
Viele Lehrkräfte haben bereits im Rahmen des verpflichtenden Arbeitszeitkontos (§ 5 Nds. ArbZVO-Schule) einen Ansparzeitraum von zehn Jahren erreicht. Nach der neuen Regelung können sie nun zusätzlichen Unterricht nicht mehr nur über zwei, sondern über fünf weitere Schuljahre hinweg erteilen. Auch Lehrkräfte, die den bisher maximal zulässigen Ansparzeitraum von zwölf Jahren bereits erreicht haben, können zukünftig freiwillig weiter ansparen.
Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden werden den Lehrkräften gutgeschrieben und in der Ausgleichsphase in Freizeit abgegolten. Die jeweilige Lehrkraft unterrichtet in dieser Zeit entsprechend weniger. Alternativ besteht die Möglichkeit, ohne finanzielle Einbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
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erstellt am:
04.07.2017
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