Artikel-Informationen
erstellt am:
12.12.2017
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Der Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechts geht in die Verbandsbeteiligung. Das hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen. Hintergrund ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai 2016 in Kraft getreten ist. Die Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten müssen an die Veränderungen, die sich insbesondere durch die Globalisierung, den technologischen Fortschritt und die Verfügbarkeit von persönlichen Informationen im Internet ergeben haben, angepasst werden.
Die DSGVO führt zur Angleichung und Harmonisierung der Datenschutzregelungen in Europa. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht. Die DSGVO sieht jedoch für den nationalen Gesetzgeber Öffnungsklauseln mit Regelungsoptionen und konkrete Regelungsaufträge vor. Darüber hinaus ist der DSGVO entgegenstehendes Recht und grundsätzlich auch gleichlautendes Recht aufzuheben. Der sich daraus ergebende Anpassungsbedarf soll mit diesem Gesetz umgesetzt werden.
Den Mittelpunkt des Gesetzentwurfes stellt die Neufassung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes dar, das künftig kein „Vollgesetz“ zur Regelung des Datenschutzes öffentlicher Stellen in Niedersachsen mehr sein wird, sondern lediglich die DSGVO um die Bereiche ergänzt, in denen den Mitgliedstaaten Gestaltungsräume verbleiben. Außerdem erfolgen Anpassungen an diverse Niedersächsische Gesetze wie beispielsweise das Mediengesetz, das Pressegesetz, das Rettungsdienstgesetz oder das Schulgesetz.
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12.12.2017
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