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Niedersächsisches Datenschutzrecht soll neu geordnet werden

Der Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des nieder­sächsischen Datenschutzrechts geht in die Verbandsbeteiligung. Das hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen. Hintergrund ist die Europäische Datenschutz-Grundverord­nung (DSGVO), die im Mai 2016 in Kraft getreten ist. Die Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten zur Ver­arbei­tung von perso­nenbezogenen Daten müssen an die Veränderun­gen, die sich insbesondere durch die Globalisierung, den technologischen Fortschritt und die Verfügbarkeit von persönlichen Informationen im Internet ergeben haben, angepasst werden.

Die DSGVO führt zur Angleichung und Harmo­nisierung der Datenschutzregelungen in Europa. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in das mitgliedstaatliche Recht. Die DSGVO sieht jedoch für den nationalen Gesetzgeber Öffnungsklauseln mit Regelungsop­tionen und konkrete Rege­lungsaufträge vor. Darüber hinaus ist der DSGVO entgegen­stehendes Recht und grund­sätzlich auch gleichlautendes Recht aufzuheben. Der sich daraus ergebende An­passungsbedarf soll mit diesem Gesetz umgesetzt werden.

Den Mittelpunkt des Gesetzentwurfes stellt die Neufassung des Niedersächsischen Daten­schutzgesetzes dar, das künftig kein „Vollgesetz“ zur Regelung des Datenschutzes öffentli­cher Stellen in Niedersachsen mehr sein wird, sondern lediglich die DSGVO um die Bereiche ergänzt, in denen den Mitgliedstaaten Gestaltungsräume verbleiben. Außerdem erfolgen Anpassungen an diverse Niedersächsische Gesetze wie beispielsweise das Mediengesetz, das Pressegeset­z, das Rettungsdienstge­setz oder das Schulgesetz.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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