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Organspende: Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz wird in den Landtag eingebracht

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Ent­wurf zum Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes in den Landtag einzu­bringen. Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann ist angesichts rückläufiger Spenderzah­len zuversichtlich, dass mögliche Spenderinnen und Spendern damit umfassender als bisher erfasst und dementsprechend mehr Organspenden realisiert werden. Mit dem Gesetz sollen unter anderem die Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken ver­bessert werden. Es regelt außerdem die Qualifikation und den Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Die Regelungen zur Lebendspende, die sich bis jetzt im Kam­mergesetz für die Heilberufe befinden, werden ebenfalls in diesem Ausführungsgesetz zu­sammengefasst.

Der bereits am 27. April 2017 in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf (LT-Drucksache 17/7924 neu) war auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen, wegen der verkürzten Legisla­tur­periode aber nicht mehr verabschiedet worden. Mit der Einbringung der inhaltlich unverän­derten Ge­setzesvorlage ins Parlament erfüllt die Landesregierung auch das Ziel aus der Ko­alitions­vereinbarung, die Novellierung des Transplantationsgesetzes zügig umzusetzen.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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