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Schulbesuche von Politikerinnen und Politikern vor Wahlen: Institutionen können künftig selbst entscheiden

Die Entscheidung, ob Schulen Politikerinnen und Politiker auch direkt vor Wahlen einladen dürfen, soll künftig bei den Schulen selbst liegen. Das hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Bislang galt in Niedersachsen vor Wahlen eine vierwöchige Sperrfrist, innerhalb derer keine Einladungen zur Teilnahme von Politikerinnen und Politikern am Unterricht ausgesprochen werden durften. Dieser Passus soll im entsprechenden Erlass des Kultusministeriums künftig entfallen. Auch über Podiumsdiskussionen im zeitlichen Kontext politischer Wahlen sollen die Schulleitungen dann selbst entscheiden können.

Schülerinnen und Schüler sollten einen authentischen Einblick in die tägliche Arbeit von Politikerinnen und Politkern erhalten, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, dazu gehöre auch der Zeitraum direkt vor den Wahlen. Der Vorteil an der Neuregelung sei, dass Jugendliche nun unter pädagogischer Begleitung die Möglichkeit erhielten, sich umfassend zu informieren und diese Informationen auch kritisch bewerten und nutzen zu können. Damit werde wesentlich zur politischen Bildung beigetragen, so die Ministerin.

Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten im Mai vergangenen Jahres den Entschließungsantrag „Politische Bildung gehört in die Schule – Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen“ eingebracht, der im Januar dieses Jahres vom Landtag angenommen wurde. Nach dem Beschluss des Kabinetts kann nun der Runderlass des Kultusministeriums „Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen“ entsprechend geändert werden. Darin wird auch deutlich gemacht, dass bei Einladungen der Schulen darauf zu achten ist, dass Sachverhalte im Unterricht ausgewogen dargestellt werden und keine demokratische Partei bevorzugt oder benachteiligt wird. Bei Einladungen zu Podiumsdiskussionen hat die Schule die Auswahl aus der Zahl der zugelassenen Parteien nach deren Bedeutung vorzunehmen. Werbeveranstaltungen der Parteien dürfe und werde es auch künftig nicht an Schulen geben, betonte Heiligenstadt. Selbstverständlich hätten die Schulen zudem weiterhin die Entscheidungsfreiheit, direkt vor Wahlen keine Veranstaltungen mit Politikerinnen und Politikern durchzuführen.

Wegen des erforderlichen Anhörungsverfahrens kann der Änderungserlass nicht mehr rechtzeitig vor der Europawahl am 25. Mai 2014 in Kraft treten. Um den Schulen dennoch bereits vor dieser Wahl die Einladung von Politikerinnen und Politikern innerhalb der bislang geltenden Sperrfrist zu ermöglichen und frühzeitig dem Willen des Landtags Rechnung zu tragen, wird eine Vorgriffsregelung für die erforderliche Rechtssicherheit sorgen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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