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Sichere Übermittlung digitaler Dokumente: IT.Niedersachsen wird Prüfstelle für Freischaltung besonderer elektronischer Behördenpostfächer

Die niedersächsische Landesregierung hat am 13. Februar 2018 beschlossen, den Landes­betrieb IT.Niedersachsen (ITN) als Prüfstelle für die Freischaltung eines besonderen elektro­nischen Behördenpostfachs zu bestimmen. Behörden der Landesverwaltung müssen diese besonderen Postfächer einrichten, um künftig sicher elektronisch mit Gerichten und anderen Behörden kommunizieren zu können. Diese Infrastruktur ist ein weiterer Schritt hin zu besse­rem E-Government und zugleich zu mehr IT-Sicherheit in der Landesverwaltung.

Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund des „Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ („E-Justice-Gesetz") seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektroni­scher Dokumente zu eröffnen. Dies sollen die neuen besonderen Behördenpostfächer ge­währleisten.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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