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Stabilitätsbericht Niedersachsen 2018: Finanzpolitisches Konzept sichert nachhaltig die Einhaltung der Schuldenbremse ab

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Sta­bilitätsbericht 2018 beschlossen. Niedersachsen erfüllt erneut souverän die Anforderungen des Stabilitätsrates.

Der Bericht beruht auf dem Haushaltsplanentwurf 2019 und der Mittelfristigen Planung 2018-2022. Die hierzu getroffenen Beschlüsse sichern nachhaltig die Einhaltung der Schulden­bremse ab: Die Niedersächsische Landesregierung hat für 2019 einen Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der erstmals nicht nur vollständig auf neue Schulden, sondern auch auf Einmal-ef­fekte zum Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben verzichtet. Damit wird nun schon vor-zei­tig 2019 das strukturelle Defizit vollständig zurückgeführt. Außerdem wurde für den gesam­ten Planungszeitraum ein vollständiger Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben erreicht, sodass wiederum sämtliche Planungsjahre ohne offene Deckungslücken abschließen. Zu­gleich ist mit dem Jahresabschluss 2017 erstmals ein Einstieg in die Tilgung von Altschulden gelungen.

Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für den neunten Durchgang der jährlichen Bera­tungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder. Er ist bis zum 15. Oktober jeden Jahres vorzulegen. Kernstück des Stabilitätsberichts ist die Darstel­lung einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Ergänzt werden sie um eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung und eine Darlegung der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kreditaufnahmegrenzen. Niedersach­sen wird im Vergleich der Länder wie in den Vorjahren eine solide Mittelposition einnehmen.

Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium zur Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern. In dem Stabilitätsbericht sind unter anderen vier Kennziffern darzu­stellen, die der Stabilitätsrat für die regelmäßige Überwachung der öffentlichen Haushalte definiert hat. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Verletzt ein Land bei der Mehrzahl der Kennziffern diese Schwellenwerte, wird das als Warnsignal für eine möglicherweise dro­hende Haushaltsnotlage gewertet. Die für alle Länder einheitlich definierten Kennziffern sind der strukturelle Finanzierungssaldo je Einwohner, die Kreditfinanzierungsquote, die Zins-Steuer-Quote sowie der Schuldenstand je Einwohner. Niedersachsen erfüllt alle Erwartun­gen, alle Schwellenwerte werden deutlich unterschritten.

Der Stabilitätsbericht 2018 wird auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht (www.mf.niedersachsen.de).

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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