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Statement des Chefs der Niedersächsischen Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form überwiegend rechtmäßig ist. Diese Entscheidung begrüßt die Landesregierung ausdrücklich.

Die Landesregierung hält jedoch den darüber hinaus gehenden Reformprozess zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht für überflüssig. Länder und Rundfunkanstalten sind hier weiterhin in der Pflicht. Mit der Entscheidung steht die Reformdiskussion aber auf einem stabilen Fundament.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.07.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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