Artikel-Informationen
erstellt am:
18.07.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Form überwiegend rechtmäßig ist. Diese Entscheidung begrüßt die Landesregierung ausdrücklich.
Die Landesregierung hält jedoch den darüber hinaus gehenden Reformprozess zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht für überflüssig. Länder und Rundfunkanstalten sind hier weiterhin in der Pflicht. Mit der Entscheidung steht die Reformdiskussion aber auf einem stabilen Fundament.“
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erstellt am:
18.07.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833