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Umweltminister Lies: „Ausgleiche schaffen – Natur erhalten“

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Erschwernisausgleichsverordnung-Grünland beschlossen. Die Verordnung schafft einen finanziellen Ausgleich für Landwirte, die in der Bewirtschaftung ihrer Grünlandflächen durch umweltspezifische Bestimmungen wesentlich eingeschränkt sind. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach dem Grad der Einschränkungen.

Minister Olaf Lies dazu: „Niedersachsen hat eine wunderbare Natur und diese gilt es zu erhalten. Deswegen ist es richtig und wichtig, Naturschutzflächen in besonderem Maße zu schützen. Um aber Landwirten, die diese Flächen nutzen, entgegen zu kommen, schaffen wir einen Ausgleich für die Zeit im Jahr, wenn sie ihre Flächen zum Beispiel nicht mähen oder düngen dürfen.“

Hintergrund: Die Einschränkungen für die Landwirte ergeben sich aus der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie der sog. FFH-Richtlinie (Flora, Fauna, Habitat). Das Ziel dieser Richtlinie ist der Aufbau eines zusammenhängenden Schutzgebietssystems „Natura 2000“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

Mit der Verordnung, die alle drei Jahre neu zu fassen ist, sollen wesentliche Erschwernisse bei der Grünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebieten, in den beiden niedersächsischen Nationalparks, in einem Teil des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und in gesetzlich geschützten Biotopen finanziell ausgeglichen werden. Das ist Bestandteil der Naturschutzpolitik Niedersachsens. Bereits 1997 hat Niedersachsen zum Ausgleich von verordneten Naturschutzauflagen, die die Maßgaben der guten landwirtschaftlichen Praxis übersteigen, in Form des Erschwernisausgleichs ein rechtsverbindliches Instrument geschaffen. Das Land Niedersachsen hat sich zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes der Natura 2000-Gebiete für einen Mix von Instrumenten aus freiwilligen flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen (Vertragsnaturschutz) und hoheitlichen Naturschutzauflagen zur Rege-lung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Ausgleichszahlungen entschieden. Auf diese Weise soll flexibel auf die unterschiedlichen Ausgangslagen und Erhaltungsnotwendigkeiten reagiert werden.

Der Erschwernisausgleich, der in Höhe von 2,6 Millionen Euro im Landeshaushalt eingeplant ist, wird den Bewirtschaftern gezahlt. Durch die wirtschaftliche Bewertung einzelner Auflagen in einer Punktwerttabelle in der Verordnung wird die Höhe der Ausgleichszahlungen konsequent an den Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mahdtermine (Mähtermine) und Düngungseinschränkungen, ausgerichtet. Eine Überkompensation ist aufgrund der gewählten Systematik ausgeschlossen.

Der Ausgleich wird nur gewährt, wenn dessen Berechnung einen Betrag von mindestens 150 Euro ergibt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.10.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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