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Waffengesetz, Gaffer, Rüstungsaltlasten und Internationale Handelssachen: Niedersachsen erneuert seine Bundesratsinitiativen

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag be­schlossen, vier niedersächsische Gesetzentwürfe, die der Bundesrat zwar bereits beschlos­sen hatte, die jedoch vom Bundestag in der vergangenen Wahlperiode nicht weiterverfolgt worden waren, erneut einzubringen. Dabei geht es um das Waffengesetz, um Maßnahmen gegen Gaffer, um die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten und um die Einrichtung von Landgerichtskammern für internationale Handelssachen. Der Bundesrat beschließt über Bun­desrats-Gesetzentwürfe, die im Bundestag nach Ablauf der Legislatur der soge­nannten Diskontinuität anheim­gefallen sind, im vereinfachten Verfahren ohne nochmalige Ausschussbefassung.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und einzudämmen zu können, soll das Verfahren der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprü­fung gemäß Paragraf 5 des Waffengesetzes um eine Verpflichtung der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden. Dieser Vorschlag war von Niedersachsen bereits 2012 eingebracht worden. Er ist jedoch bislang nicht vom Bund umgesetzt worden.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen

Diese niedersächsische Initiative wurde vom Bund bislang nur teilweise umgesetzt. Sie soll daher in aktualisierter Fassung erneut eingebracht werden: Zur Verbesserung des straf­rechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Ver­breitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen schlägt Niedersachsen die Erweiterung des Schutzbereichs des Paragrafen 201a Strafgesetzbuch auf verstorbene Personen vor.

  • Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von
    Rüstungsal­tlasten in der Bundesrepublik Deutschland (RüstAltFG)

Bereits seit 2011 fordert Niedersachsen, die Beendigung des unbefriedigenden Zustands einer sogenannten Staatspraxis des Bundes, wonach der Bund den Ländern nur die Aufwendungen für eine etwaige Kampfmittelräumung auf bundeseigenen Liegenschaften sowie für die Ber­gung und Vernichtung sogenannter reichseigener Munition und Kampfmittel auf sonstigen, nicht bundeseigenen Flächen erstattet. Der Gesetzentwurf enthält einen Lösungsvorschlag für die Finanzierung der Bergung und Vernichtung auch alliierter Munition und Kampfmittel auf sonstigen, nicht bundeseigenen Flächen durch den Bund.

  • Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale
    Han­delssachen

Diese ursprünglich aus dem aus dem Jahr 2010 stammende Initiative hat die Steigerung der Attraktivität des Gerichtsstandortes Deutschland zum Ziel. Zur Förderung der Wahl deut­schen Rechts bei internationalen Vertragsverhältnissen und für erhöhte Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen sollen Kammern für internationale Handelssachen bei den Landge­richten mit der Möglichkeit der Prozessführung in englischer Sprache eingerichtet werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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