Niedersächsische Staatskanzlei

Anpassung der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Entwurf für eine Änderung der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Verordnung dient der notwendigen rechtssicheren Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Einige Zuständigkeitsregelungen auf Landesebene sollen angepasst werden.

Die Novelle beschäftigt sich vor allem mit Ausnahmen bei den Vorschriften für Dauergrünland. Dazu gehören die Erneuerung der Grasnarbe und die Rückumwandlung von Dauergrünland gemäß der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV; GAP steht für Gemeinsame Agrarpolitik der EU). Hierfür soll die LWK zukünftig ebenso zuständig sein wie für die Gewährung von Zuwendungen für die Ausbildung von so genannten Kadavadersuchhunden und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen bei Maßnahmen zur jagdlichen Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Grundlage für diese vorbeugenden Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung werden jeweils das Niedersächsische Jagdgesetz und die Niedersächsische Verordnung über Aufwandsentschädigungen sein.

Ebenso wurden mit der Novelle einige rechtstechnische Überarbeitungen vorgenommen, unter anderem soll die Verordnung künftig die offizielle Kurzbezeichnung „LwKAufgÜVO“ bekommen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ml.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: Stk

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln