Niedersächsische Staatskanzlei

Bundeswehrfördergesetz: Niedersachsen schafft Bauhürden für Maßnahmen der Landes- und Bündnisverteidigung ab

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zur Sicherung von Belangen der Landesverteidigung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf reagiert Niedersachsen auf die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa und setzt zugleich Vereinbarungen der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern um.

Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Maßnahmen der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hierzu sollen bauliche Anlagen und Einrichtungen, die unmittelbar der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, künftig aus dem Anwendungsbereich der Niedersächsischen Bauordnung herausgenommen werden. Dadurch werden zukünftig in Niedersachsen weder materielle noch verfahrensrechtliche Vorschriften aus dem Bauordnungsrecht für diese Anlagen gelten. Insbesondere die Bundeswehr erhält dadurch kompletten Handlungsraum, wie sie ihre Gebäude ausführt. Darüber hinaus werden die rechtlichen Voraussetzungen für verteidigungsrelevante Maßnahmen im Denkmalschutzrecht erleichtert.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne erklärt: „Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich grundlegend verändert. Daraus erwächst die gemeinsame Verantwortung, die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu stärken und notwendige Maßnahmen schneller umzusetzen. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass verteidigungsrelevante Bauvorhaben nicht an unnötigen bürokratischen Hürden scheitern. Gleichzeitig setzen wir ein klares Signal: Sicherheit und staatliche Handlungsfähigkeit haben für die Landesregierung hohe Priorität. Wo Verfahren beschleunigt und Zuständigkeiten vereinfacht werden können, werden wir dies konsequent tun.“

Neben den Änderungen für verteidigungsrelevante Bauvorhaben sieht der Gesetzentwurf auch die Entfristung der Genehmigungsfiktion in der Niedersächsischen Bauordnung vor. Damit wird ein bewährtes Instrument zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dauerhaft fortgeführt.

Tonne betont: „Schnellere Verfahren helfen nicht nur bei verteidigungsrelevanten Maßnahmen. Die Entfristung der Genehmigungsfiktion ist ein weiterer wichtiger Schritt für einen modernen, handlungsfähigen Staat. Unser Ziel bleibt, Planungs- und Genehmigungsprozesse dort zu vereinfachen, wo dies rechtssicher möglich ist.“

Der Gesetzentwurf wird nun im Rahmen der Verbandsbeteiligung den betroffenen Verbänden und Institutionen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend soll das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mw.niedersachsen.de

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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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