Digitalisierung, Qualitätssicherung und Stärkung der Notfallversorgung – Landesregierung gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag frei
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf sollen Rettungsdienst und Notfallvorsorge in Niedersachsen moderner, effizienter und leistungsfähiger werden. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten schneller die passende Hilfe zu vermitteln, die Qualität im Rettungsdienst weiter zu verbessern und vorhandene Ressourcen gezielter einzusetzen. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung wichtige Impulse, um diesen moderner, leistungsfähiger und qualitätsorientierter aufzustellen.
Zu den wesentlichen Schwerpunkten des Gesetzentwurfs gehören:
Einführung der digitalen Fallübergabe
Durch die digitale Fallübergabe soll sich die Informationsqualität verbessern und Medienbrüche reduziert werden. Dies wird dazu beitragen, dass sich Behandlungsabläufe beschleunigen. Dadurch könnten Patientinnen und Patienten künftig noch zielgerichteter und effizienter versorgt sowie der Rettungsdienst von niedrigprioritären Einsätzen entlastet werden. Rettungswagen sollen dadurch häufiger für dringende Notfälle verfügbar bleiben, während Patientinnen und Patienten mit weniger akuten Beschwerden schneller an die jeweils passende Versorgungsstruktur vermittelt werden können. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf, dass die digitale Übermittlung relevanter Patientendaten zwischen den Rettungsleitstellen und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung rechtssicher ermöglicht würde.
Rechtsgrundlage für die Qualitätssicherung im Rettungsdienst
Der Gesetzentwurf schafft zudem eine rechtliche Grundlage für Maßnahmen der Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Hierfür sollen dessen Träger verpflichtet werden, die erforderlichen Daten anonymisiert bereit zu stellen. Durch deren systematische Erfassung und Auswertung würden die Qualitätsstandards weiterentwickelt. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit und die Patientensicherheit im Rettungsdienst kontinuierlich verbessert werden. Ziel ist es außerdem, Verbesserungspotenziale frühzeitig zu erkennen und die Notfallversorgung landesweit kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Übernahme der Trägerschaft für Intensivtransporte mit Intensivtransportwagen durch das Land
Die Zuständigkeit für die Intensivtransporte mit Intensivtransportwagen (ITW) soll künftig beim Land liegen. Mit der Übernahme der Trägerschaft dieser hochspezialisierten Transportkapazitäten würde diese künftig landesweit abgestimmt und bedarfsgerecht organisiert. Ziel ist es, die Versorgung schwerstkranker Patientinnen und Patienten dadurch weiter zu verbessern und die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen.
Verpflichtende Anleitung zur Reanimation durch die Rettungsleitstellen
Zur weiteren Verbesserung der Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sollen die Rettungsleitstellen künftig verpflichtet werden, Anrufende im Bedarfsfall zur Durchführung einer Wiederbelebung anzuleiten. Diese sogenannte Telefonreanimation ist ein wichtiger Baustein der Rettungskette und kann die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes lebensrettend überbrücken.
Die in der Verbandsbeteiligung angehörten Verbände haben sich intensiv mit den Änderungen befasst und den Gesetzentwurf mehrheitlich ausdrücklich begrüßt. Sie befürworten insbesondere auch die gesetzten Schwerpunkte und unterstützen mit wenigen Änderungs- und Ergänzungswünschen die Umsetzung der geplanten Maßnahmen.
Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, erklärt:
„Unser Ziel ist klar: Wer in Niedersachsen medizinische Hilfe benötigt, soll sich jederzeit auf eine schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung verlassen können. Mit der vorgeschlagenen Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes wollen wir die Voraussetzungen schaffen, um den Rettungsdienst noch leistungsfähiger, effizienter und patientenorientierter aufzustellen. Die digitale Fallübergabe, eine verbindliche Qualitätssicherung, die landesweite Steuerung der Intensivtransporte sowie die verpflichtende Telefonreanimation sollen die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger spürbar verbessern. Gleichzeitig wollen wir die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzen, die Vernetzung aller Beteiligten stärken und vorhandene Ressourcen noch gezielter einsetzen. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir wichtige Impulse, um den niedersächsischen Rettungsdienst zukunftsfest weiterzuentwickeln und die Sicherheit der Menschen in unserem Land nachhaltig zu stärken.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.08.2026
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