Niedersächsische Staatskanzlei

Einfacher. Schneller. Günstiger. - Kabinett bringt Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften in den Landtag ein

Das Niedersächsische Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Durch die Anpassungen sollen zahlreiche Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände zur Vereinfachung des kommunalen Haushaltsrechts umgesetzt werden.

Kern der Neuregelungen ist die Abschaffung des konsolidierten Gesamtabschlusses, die von den Kommunen seit vielen Jahren gefordert wird. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass auch künftig ein umfassender Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kommunaler Unternehmen und Einrichtungen gewährleistet bleibt. Dafür würden die Vorschriften zum Beteiligungsbericht weiterentwickelt. Die Anregungen wurden zuvor gemeinsam mit den Kommunen entwickelt und zielgerichtet auf Möglichkeiten zum Bürokratieabbau geprüft.

Daneben soll die Verkündung kommunaler Rechtsvorschriften zeitgemäß und modern in elektronische Form erfolgen.

Weiterhin sollen durch Änderung des § 80 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Folgen einer erfolgreichen Wahlanfechtung für die gewählte Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte abgemildert werden, wenn diese die Gründe, die zur Ungültigkeit der Wahl geführt haben, nicht selbst zu vertreten haben. Damit sollen Kandidaturen attraktiver gestaltet werden.

Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Entbürokratisierung unter Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung findet sich in der geplanten Abschaffung des bisher einzelfallbezogenen Genehmigungsvorbehalts der obersten Kommunalaufsichtsbehörde der Angleichungspflicht der Eingruppierung und Vergütung kommunaler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an vergleichbare Landesarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Diese ist in § 107 NKomVG geregelt.

Und: durch die Änderung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzessollen die von den Stiftungen vorgelegten Jahresabrechnungen nur noch stichprobenartig oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes geprüft werden.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Mit den geplanten Änderungen setzen wir ein wichtiges Signal für mehr Praxistauglichkeit und weniger Bürokratie in den Kommunen. Zudem stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Die Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht schaffen spürbare Entlastungen und ermöglichen es den Städten, Gemeinden und Landkreisen, Ressourcen gezielter für ihre eigentlichen Aufgaben einzusetzen.“

Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

Einfacher. Schneller. Günstiger. (ESG)
Unter diesem Leitmotiv bündelt die Niedersächsische Landesregierung ihre Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung der Verwaltung. Ziel ist es, Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und Verwaltung spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu gehören der Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, Pauschalregelungen statt Detailvorgaben sowie die konsequente Digitalisierung der Verwaltung.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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