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Entwurf einer Verordnung über den Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft – Freigabe zur Verbandsbeteiligung

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Ein Erschwernisausgleich kann gewährt werden als Ausgleich für Auflagen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung, die sich aus der Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie der sogenannten FFH (Fauna Flora Habitat)-Richtlinie ergeben können. Das Ziel dieser Richtlinien ist der Aufbau eines zusammenhängenden Schutzgebietsystems „Natura 2000“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Auf Basis der Verordnung sollen die sogenannten ‚Erschwernisse‘ bei der Dauergrünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebieten, in den beiden niedersächsischen Nationalparks, in dem Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und in gesetzlich geschützten Biotopen finanziell ausgeglichen werden.


Der finanzielle Ausgleich wird den Bewirtschaftern der Flächen gezahlt. Die Höhe der Ausgleichszahlungen wird an den Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mahdtermine und Düngungseinschränkungen, ausgerichtet. Die Punktwerttabelle wurde auf der Grundlage eines Gutachtens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen überarbeitet. Für Flächen, für die ein Erschwernisausgleich gezahlt wird, müssen Landwirtinnen und Landwirte eine sogenannte ‚Schlagkartei‘ als Nachweis einer ‚wesentlichen Erschwernis‘ führen.


Die Verordnung soll rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten.

Nach der Verbandsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen bewertet und gegebenenfalls in die Verordnung mit einbezogen.


Hintergrund:

Der durch Verordnung geregelte Erschwernisausgleich ist Bestandteil der Naturschutzpolitik Niedersachsens. Bereits 1997 hat Niedersachsen zum Ausgleich von verordneten Naturschutzauflagen, die die Maßgaben der guten landwirtschaftlichen Praxis übersteigen, in Form des Erschwernisausgleichs ein rechtsverbindliches Instrument geschaffen. Das Land Niedersachsen hat sich zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes der Natura 2000-Gebiete für einen Mix von Instrumenten aus freiwilligen flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen (Vertragsnaturschutz) und hoheitlichen Naturschutzauflagen zur Regelung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Ausgleichszahlungen entschieden. Auf diese Weise soll flexibel auf die unterschiedlichen Ausgangslagen und Erhaltungsnotwendigkeiten reagiert werden. Mit der neuen Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland soll die Gewährung eines Ausgleichs für Erschwernisse bei der Dauergrünlandbewirtschaftung in den oben genannten Schutzgebieten verlängert werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.07.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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