Niedersächsische Staatskanzlei

Fortschreibung des COVID-19-Sondervermögens – weitere 40 Millionen Euro für vorzeitige Schuldentilgung

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die siebte Fortschreibung des Finanzierungsplans zum COVID-19-Sondervermögen beschlossen. Gegenüber der letzten Fortschreibung – im September 2025 – werden 40 Millionen Euro nicht mehr für Zwecke des Sondervermögens benötigt und darum zur vorzeitigen Tilgung von Krediten verwendet.

Das COVID-19-Sondervermögensgesetz gibt eine klare Zweckbindung für die Verwendung der Mittel vor. Zur Ausfinanzierung bestehender Verpflichtungen aus Förderprogrammen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und zur Stärkung des Gesundheitswesens, für bestimmte Bauausgaben, für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie für Anwalts- und Gerichtskosten stehen im COVID-19-Sondervermögen nun noch rund 529 Millionen Euro zur Verfügung.

Hintergrund:
Am 12. Mai 2020 hat der Niedersächsische Landtag das COVID-19-Sondervermögen eingerichtet. Mit dem Sondervermögen standen mehr als 8,1 Milliarden Euro zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung.

Im gleichen Jahr hat der Niedersächsische Landtag Notlagenkredite in Höhe von 7,361 Milliarden Euro bereitgestellt, die nur teilweise in das COVID-19-Sondervermögen eingingen. Bereits in den Jahren 2023, 2024 und 2025 konnten Sondertilgungen aus dem Sondervermögen in Höhe von insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro erfolgen. Nun werden die aufgrund dieser Fortschreibung des Finanzierungsplans nicht mehr für Zwecke des Sondervermögens benötigten 40 Millionen Euro ebenfalls gemäß der gesetzlichen Regelung zur vorzeitigen Tilgung verwendet. Der noch verbleibende Restbetrag in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro ist bis 2048 zu tilgen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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