Niedersächsische Staatskanzlei

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz: Landesregierung beschließt die Freigabe zur Verbandsbeteiligung

Das Niedersächsische Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz zur Verbandsbeteiligung freizugeben. Damit reagiert Niedersachsen, wie bereits auch andere Bundesländer, auf neue europäische und bundesrechtliche Vorgaben zur digitalen Identität. Die Länder müssen künftig sicherstellen, dass berechtigte öffentliche Stellen Lichtbilder automatisiert abrufen können. Ziel ist es, bislang vielfach noch manuelle Verwaltungsabläufe zu modernisieren und die Voraussetzungen für eine landesweit einheitliche digitale Verwaltung zu schaffen.

Die technische Umsetzung bestehender bundesrechtlicher Regelungen soll an die Anforderungen einer modernen digitalen Verwaltung angepasst werden. Zugleich werden klare rechtliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen.

Bislang müssen kommunale Pass- und Personalausweisbehörden Anfragen berechtigter Behörden auf Abruf von Lichtbildern vielfach noch manuell bearbeiten. Die erforderlichen Daten müssen dabei im Einzelfall bearbeitet und übermittelt werden. Allein bei Polizei und Verfassungsschutz fallen in Niedersachsen jährlich rund 35.000 solcher Anfragen an. Das verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb die Einrichtung eines zentralen technischen Verfahrens beim Landesbetrieb IT.Niedersachsen vor. Künftig sollen die erforderlichen Daten über eine landeseinheitliche Infrastruktur digital bereitgestellt werden. Dadurch können die Verfahren automatisiert, die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Kommunen spürbar entlastet werden. Die zentrale Lösung würde für einheitliche Prozesse in ganz Niedersachsen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau sowie zur weiteren Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sorgen.

Mit der Freigabe zur Verbandsbeteiligung haben nun die kommunalen Spitzenverbände die Gelegenheit, Stellung zum Gesetzesentwurf zu nehmen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Stk

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln