Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften – Landesregierung beschließt die Freigabe der Verbandsbeteiligung
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Mit dem Gesetzentwurf wird eine Reihe von Vorschlägen der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände zur Vereinfachung des kommunalen Haushaltsrechts umgesetzt. Die Vorschläge wurden im Vorfeld aus der kommunalen Praxis zusammengetragen. Insgesamt dient der Entwurf dem allgemeinen Landesvorhaben „einfacher, schneller, günstiger“.
Einer der wichtigsten Bausteine ist die seit langem von den Kommunen geforderte Abschaffung des konsolidierten Gesamtabschlusses. Durch die gleichzeitig geplante Anpassung der Regelungen zum Beteiligungsbericht wird weiterhin ein Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der kommunalen Unternehmen und Einrichtungen gewährleistet bleiben.
Über die Rechtsänderungen zum kommunalen Haushaltsrecht hinaus, enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen von kommunaler Bedeutung. So soll es künftig für die kommunale Gleichstellungsbeauftrage eine ständige Vertretung geben. Damit wird sichergestellt, dass diese Funktion von besonderer gesellschaftspolitischer Bedeutung auch bei Abwesenheit oder Verhinderung der Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen wird.
Weiterhin sollen die Folgen einer erfolgreichen Anfechtung einer Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin oder zum Hauptverwaltungsbeamten für die gewählte Person abgemildert werden, soweit diese die Gründe, die zur Ungültigkeit der Wahl geführt haben, nicht selbst zu vertreten hat. Damit soll eine Kandidatur für ein solches Amt attraktiver gemacht und der Vertrauensschaden für die Gewählten verringert werden.
Darüber hinaus erfolgt die Verkündung kommunaler Rechtsvorschriften künftig ausschließlich in elektronischer Form, soweit durch eine spezialgesetzliche Vorschrift nichts anderes bestimmt ist.
Ministerin Behrens sagt: „Wir tragen damit dem geänderten Informationsverhalten der Bevölkerung Rechnung. Die Menschen nutzen immer stärker digitale Informationsquellen und haben die Erwartung, alle relevanten Informationen online erhalten zu können. Diese können künftig einfacher und schneller beschafft werden, damit reduzieren wir den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Das ist ein wichtiger Schritt für uns alle.“
Zu einem deutlichen Bürokratieabbau und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung führt auch die Anpassung der Angleichungspflicht der Eingruppierung und Vergütung kommunaler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Wegfall des Genehmigungsvorbehalts der obersten Kommunalaufsichtsbehörde.
Zudem wird mit der Änderung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet, indem die von den Stiftungen vorgelegten Jahresabrechnungen nur noch stichprobenartig oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes geprüft werden.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2026
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
