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Kabinett beschließt Aktionsplan zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen von Justizministerin Barbara Havliza vorgelegten Aktionsplan beschlossen, durch den die Rahmenbedingungen für rechtliche Betreuungen in Niedersachsen weiter verbessert werden sollen.

Havliza: „Unfälle oder Krankheiten können jeden von uns jederzeit treffen. Wir schulden es den Menschen, dass sie ihre Rechte möglichst lange und selbstbestimmt wahrnehmen können. Mit dem jetzt beschlossenen Aktionsplan setzt Niedersachsen die richtigen Schwerpunkte für das Betreuungswesen der Zukunft. Es liegt mir sehr am Herzen, dass sich die Menschen mit diesem wichtigen Thema befassen und rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen. Diese Fragen wegzuschieben hilft niemandem.“

Die praktische Bedeutung einer rechtlichen Betreuung ist sehr hoch: In Niedersachsen gab es 1995 insgesamt 64.903 eingerichtete Betreuungen. Im Jahr 2005 waren es bereits 127.877, derzeit sind rund 141.000 Betreuungsverfahren bei den Amtsgerichten im Lande anhängig.

Um die Qualität und die Akzeptanz von Betreuungen zu stärken sieht der Aktionsplan folgende Eckpunkte vor:

Vermeidung von Betreuung: Es sollen weitere Voraussetzungen geschaffen und Ressourcen genutzt werden, damit rechtliche Betreuungen nur dort, wo es unvermeidbar ist, eingerichtet werden. Dadurch soll zugleich das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gestärkt werden.

Stärkung des Ehrenamts: Betreuungsvereine sollen auch künftig verstärkt unterstützt werden. Denn Betreuungsvereine gewinnen neue ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und beraten diese. Sie informieren über Vorsorgevollmachten und unterstützen die Bevollmächtigen. Für die Förderung dieser Aufgaben stellt die Landesregierung seit dem 1. Januar 2019 jährlich Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro bereit – statt wie zuvor eine Million Euro.

Vernetzung der Akteure: Betreuerinnen und Betreuer sollen sich regional und überregional regelmäßig miteinander austauschen, auch um die Qualität des Angebots dauerhaft zu sichern. Darüber hinaus setzt der Aktionsplan auf Fortbildung und Austausch auch für Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Schließlich sieht der Aktionsplan vor, das Betreuungsrecht weiterzuentwickeln, um die Selbstbestimmung der betreuten Menschen weiter zu verbessern.


Hintergrund:

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfsbedürftigen Erwachsenen eine Person an die Seite zu stellen, die diese unterstützt und in genau festgelegten Aufgabenkreisen für diese Rechtshandlungen vornehmen darf. Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall ihrer späteren Hilfsbedürftigkeit vorgesorgt haben.


Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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