Kabinett bringt Erleichterungen für Bauvorhaben der Landes- und Bündnisverteidigung auf den Weg
Die Niedersächsische Landesregierung hat in der (heutigen) Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf für schnellere Bauvorhaben der Landes- und Bündnisverteidigung zur Verbandbeteiligung freigegeben. Ziel ist es, verteidigungsrelevante Bauvorhaben schneller und unbürokratischer umzusetzen.
Hintergründe sind die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa und der daraus resultierende Bedarf, die Infrastruktur der Bundeswehr zügig auszubauen. Künftig sollen bauliche Anlagen und Einrichtungen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen und unter der Aufsicht der zuständigen Verteidigungsbehörden stehen, weitgehend aus dem Anwendungsbereich der Niedersächsischen Bauordnung herausgenommen werden. Ausgenommen bleiben Anlagen, für die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich ist.
Zugleich wird die Befristung der sogenannten Genehmigungsfiktion im Baurecht aufgehoben. Damit wird ein weiterer Auftrag aus der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern umgesetzt.
Niedersachsens Wirtschafts- und Bauminister Grant Hendrik Tonne: „Die sicherheitspolitische Lage hat sich grundlegend verändert. Darauf müssen wir auch mit unserem Landesrecht reagieren. Wenn die Bundeswehr ihre Infrastruktur zügig ausbauen muss und dafür bundesweit die modulare Bauweise umsetzen möchte, dürfen landesspezifische Detailregelungen dem nicht entgegenstehen. Wir schaffen deshalb die Voraussetzungen, damit notwendige Maßnahmen für unsere Landes- und Bündnisverteidigung unkompliziert und schneller umgesetzt werden können.
Niedersachsen – mit seiner strategisch relevanten Lage in Europa – übernimmt damit Verantwortung und stärkt die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Klar ist aber auch: Es geht nicht um einen allgemeinen Abbau von Standards, sondern um freien bauordnungsrechtlichen Handlungsspielraum für Maßnahmen, die unserer Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit dienen.“
Mit dem Gesetzentwurf setzt Niedersachsen zugleich einen ersten Baustein der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Föderalen Modernisierungsagenda um. Der Gesetzentwurf wird nun in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
01.09.2026
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