Niedersächsische Staatskanzlei

Kabinett gibt den zweiten Entwurf zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen für die erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Sitzung beschlossen, das zweite Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) einzuleiten.

Im landesweiten Raumordnungsplan für das Landesgebiet Niedersachsens einschließlich des Küstenmeeres werden verbindliche Regelungen für raumbedeutsame Nutzungen getroffen. Dazu zählen beispielsweise Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, Freiraumnutzungen und -funktionen sowie technische Infrastrukturen.

Ziel der kontinuierlichen Überarbeitung des LROP ist eine zukunftsfähige und nachhaltige Landesentwicklung. Verschiedene Anforderungen an den Raum sollen noch besser aufeinander abgestimmt und so mögliche Nutzungskonflikte aufgelöst werden.

Um den verschiedenen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen zu begegnen, adressiert die aktuelle Fortschreibung ein breites Themenspektrum. So sollen beispielsweise Änderungen an den Festlegungen zur räumlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels, zum Hochwasserschutz und Biotopverbund, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur oder auch zum Schienen- und Straßenverkehr erfolgen. Dementsprechend werden auch im nun vorliegenden überarbeiteten Planentwurf Anpassungen in den verschiedensten Themenbereichen vorgenommen, um die geplanten Festlegungen auf Basis der Erkenntnisse aus dem ersten Beteiligungsverfahren noch passgenauer auszugestalten und die Regelungsabsichten zu verdeutlichen.

So werden etwa die neu geplanten Festlegungen im Küstenmeer zum marinen Küstenschutz sowie die geplanten Regelungen zur Erhaltung der Wiedervernässungsoption auf kohlenstoffreichen Böden überarbeitet. Zudem sollen beispielsweise im Bereich Energieinfrastruktur entgegen den vorherigen Planungen der sogenannte „Wohnumfeldschutz“, eine Abstandsregelung zwischen Stromleitungen und Siedlungen, für Freileitungs-Neubauvorhaben beibehalten werden oder weitere Grundsätze der Raumordnung zur planerischen Berücksichtigung von Starkregenereignissen aufgenommen werden.

Ein großer Teil der Entwurfsanpassungen erfolgt aufgrund notwendiger Aktualisierungen beispielsweise bei der Festlegung von Räumen für Infrastrukturvorhaben. Die weiteren Entwurfsanpassungen sind in den Verfahrensunterlagen entsprechend gekennzeichnet.


Wie geht es weiter?

Das zweite Beteiligungsverfahren erfolgt vom 16. Juli 2026 bis zum 24. August 2026. In dieser Zeit können die Öffentlichkeit sowie öffentliche Stellen ihre Stellungnahmen vorzugsweise über die Online-Beteiligungsplattform unter www.beteiligung-landesplanung.de/LROPNiedersachsen abgeben. Alternativ können Stellungnahmen an die E-Mailadresse LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover gerichtet oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die öffentliche Bekanntmachung mit Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten wird im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Unterlagen werden ab dem 16. Juli.2026 auf der oben genannten Beteiligungsplattform bereitgestellt und sind vorab bereits unter www.ml.niedersachsen.de/lrop zur Einsichtnahme verfügbar.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens ausgewertet und einem Abwägungsprozess unterzogen. Anschließend erhält der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor die Landesregierung die Änderungsverordnung beschließt.


Hintergrund

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Es basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert.

Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ml.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Stk

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.07.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

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