Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes für das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" zur Verbandsbeteiligung frei
Das „Grüne Band“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze ist eine Erinnerungslandschaft und ein lebendiges Denkmal der ehemaligen Teilung Deutschlands. Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ als Teil des Grünen Bandes ist nicht nur ein wichtiger Rückzugsraum für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten, sondern auch ein einzigartiger und historischer Ort der Zeitgeschichte. In Niedersachsen liegen Flächen des früheren Eisernen Vorhangs in einem rechtselbischen Abschnitt in der Gemeinde Amt Neuhaus und der Stadt Bleckede. Ihnen kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie unter dem besonderem Schutzzweck stehen, das natürliche Erbe sowie die Pflege einer Erinnerungskultur in diesem Gebiet miteinander zu verbinden.
Die Landesregierung will die Bedeutung des Grünen Bandes und die besondere Verantwortung Niedersachsens für diesen Teilabschnitt hervorheben und damit auch die von den beteiligten Bundesländern unterstützte Bewerbung des Grünen Bandes als UNESCO-Weltnaturerbe befördern. Dazu hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Mit der Gesetzesänderung sollen neben dem Schutz des Grünen Bandes die rechtlichen Voraussetzungen für einen naturverträglichen Betrieb des Schöpfwerkes „Taube Elbe“ geschaffen werden. Die Bestimmung von Naturdynamikflächen soll unter Wahrung der Interessen von Eigentümerinnen und Eigentümern erleichtert werden. Zudem sollen praxisangepasste Erleichterungen für die maschinelle Grünlandpflege eingeführt und formale Änderungen vorgenommen werden.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
11.08.2026
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