Niedersächsische Staatskanzlei

Kabinett gibt Gesetz zur Förderung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen zur Einbringung in den Landtag frei

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur Förderung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll der Entwurf direkt in die Ausschussberatung überwiesen werden.

Das Land Niedersachsen stellt den Kommunen mit diesem Gesetz insgesamt 4,7 Milliarden Euro im Rahmen eines digitalen und bürokratiearmen Verfahrens zur Verfügung.

Die Kommunen können die Mittel dabei für die Investitionen nutzen, die vor Ort am dringendsten umgesetzt werden müssen. So können beispielsweise Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Straßen oder Freibäder erfolgen.

Alle niedersächsischen Kommunen, mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, erhalten ein individuelles Budget zugewiesen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach der Einwohnerzahl und dem Anteil von Schlüsselzuweisungen nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz. Die Gemeinden und Samtgemeinden erhalten von den 4,7 Milliarden Euro einen Anteil von 55 Prozent, die Landkreise und kreisfreien Städte einen Anteil von 45 Prozent. Dabei ist sichergestellt, dass jede Gemeinde einen festen Sockelbetrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro erhält. Das nach dem Entwurf jeweils vorgesehene Budget für die Kommunen kann der Anlage entnommen werden.

Die Fördermittel können für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt: „Die Mittel aus dem Bundessondervermögen sind neben dem Pakt für Kommunalinvestitionen eine wichtige zusätzliche Unterstützung für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise. Gerade in finanziell herausfordernden Zeiten stärken wir damit die kommunale Handlungsfähigkeit und schaffen Spielräume für dringend notwendige Investitionen vor Ort. Ob Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Straßen oder Sport- und Freizeiteinrichtungen – die Kommunen können die Mittel dort einsetzen, wo sie den größten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger entfalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der kommunalen Infrastruktur in Niedersachsen und stehen unseren Kommunen als verlässlicher Partner zur Seite.“

Neben den Mitteln aus dem Bundessondervermögen stehen den Kommunen im Rahmen des Paktes für Kommunalinvestitionen derzeit 600 Millionen Euro zur Verfügung, wovon 400 Millionen Euro bereits im Jahr 2025 ausgezahlt worden sind. Die weiteren 200 Millionen Euro stehen seit Anfang 2026 zum Abruf im Rahmen eines digitalen Verfahrens bereit.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.08.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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