Niedersächsische Staatskanzlei

Kabinett gibt Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (MasterVO-Lehr) frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Kabinettssitzung eine umfassende Reform der Lehrkräfteausbildung auf den Weg gebracht: Mit der Neufassung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (MasterVO-Lehr) werden Studium und Zugang zum Lehrberuf modernisiert und flexibler gestaltet. Die MasterVO-Lehr regelt die fachlichen Voraussetzungen des Lehramtsstudiums für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und setzt zugleich die aktuellen Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) um. Seit der letzten Novelle im Jahr 2015 haben sich in der Lehrkräftebildung neue Anforderungen ergeben, die nun in der Verordnung aufgegriffen werden.

Mit der Neufassung werden zentrale bildungspolitische Schwerpunkte gestärkt und bestehende Regelungen zeitgemäß weiterentwickelt. Ziel ist es, angehende Lehrkräfte künftig noch besser auf die Realität an Schulen und die sich wandelnde Gesellschaft vorzubereiten. Zugleich soll ein modernes, flexibles Studium den Beruf der Lehrkraft attraktiver machen.

Der Verordnungsentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Künftig lernen angehende Lehrkräfte im Studium stärker, wie sie Schülerinnen und Schüler auf die heutige Welt vorbereiten können – etwa bei Berufsorientierung, digitalem Lernen, Nachhaltigkeit und Demokratiebildung. Diese Themen werden verpflichtender Bestandteil des Studiums.
  • Die Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt für Sonderpädagogik in Niedersachsen werden an aktuelle bundesweite Standards angepasst und damit besser vergleichbar.
  • Wer Lehramt an Haupt- und Realschulen studiert, bekommt künftig deutlich mehr Freiheit bei der Wahl der Fächerkombinationen. Grundsätzlich sind alle Fächerkombinationen möglich; ausgenommen sind lediglich die verschiedenen Religionsfächer sowie das Fach Werte und Normen.
  • Um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, öffnet Niedersachsen zusätzliche Wege in den Lehrerberuf: Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sollen Bachelorabsolventinnen und -absolventen nicht-lehramtsbezogener Studiengänge die erforderlichen Qualifikationen in einem Quereinstiegs-Masterstudiengang erwerben können. Damit wird insbesondere für gewerblich-technische Fachrichtungen und die Sozialpädagogik ein zusätzlicher Weg in den Lehrerberuf geschaffen.
  • Gleichzeitig wird das Studienangebot modernisiert und erweitert – unter anderem mit der neuen Fachrichtung Informationstechnik und neuen Vorgaben für die Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen.
  • Sprachanforderungen sowie Vorgaben zum Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten – insbesondere für das Lehramt an berufsbildenden Schulen – werden aktualisiert und an den aktuellen Schulalltag angepasst.
  • Das Fach Niederdeutsch wird in die Lehrämter an Haupt- und Realschulen sowie an Gymnasien aufgenommen.

Kultusministerin Julia Willie Hamburg betont: „Mit der neuen MasterVO-Lehr modernisieren wir die Lehrkräfteausbildung und machen den Lehrerberuf attraktiver. Wir schaffen mehr Flexibilität im Studium, öffnen zusätzliche Wege ins Lehramt und verbessern die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern. Damit sorgen wir dafür, dass Niederachsen im Wettbewerb um qualifizierte Lehrkräfte besser aufgestellt ist. Um Kinder und Jugendliche bestmöglich auf eine digitale und sich ständig verändernde Welt vorzubereiten, braucht es qualifizierte und zeitgemäß ausgebildete Lehrkräfte. Dafür schafft das Studium die entscheidende Grundlage.“

Wissenschaftsminister Falko Mohrs ergänzt: „Lehrkräfte, die an den niedersächsischen Hochschulen ausgebildet werden, haben eine besonders wichtige Rolle für unsere Gesellschaft. Sie vermitteln nicht nur Wissen, sondern begleiten junge Menschen auf ihrem Lebensweg und prägen ihre Zukunft. Deshalb muss das Lehramtsstudium immer wieder angepasst und verbessert werden, damit es zu den aktuellen Herausforderungen passt. Mit der neuen Masterverordnung werden nun wichtige Themen wie Berufsorientierung, digitales Lernen, Nachhaltigkeit und Demokratie stärker in die Ausbildung aufgenommen.“

Hintergrund:
Die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen bildet die Grundlage für die erste Phase der Lehrkräfteausbildung an den niedersächsischen Hochschulen. Sie legt fest, welche fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erforderlich sind.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mk.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Stk

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.05.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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