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Kabinett legt zweiten Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2019 und 2020 zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen vor

Sozialministerin Carola Reimann: „Unser Ziel ist Barrierefreiheit in allen Bereichen!“


Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen weiter voranzubringen, hat das Kabinett am (heutigen) Mittwoch den Aktionsplan Inklusion 2019/2020 beschlossen.

„Die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist ein Kernpunkt der niedersächsischen Sozialpolitik“, unterstrich Sozialministerin Reimann. „Der Aktionsplan ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg, Inklusion in Niedersachsen in die Tat umzusetzen. Unser Ziel ist die Barrierefreiheit in allen Bereichen“, so Dr. Carola Reimann.

Bei der Erstellung und Umsetzung der niedersächsischen Aktionspläne ist der Landesregierung die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen besonders wichtig. Auch der zweite Aktionsplan Inklusion ist in einem breiten partizipativen Prozess im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erstellt worden. Er berücksichtigt zahlreiche Anregungen von Betroffenen und Verbänden auf einer Inklusionskonferenz am 04.12.2017. Es sind auch Vorschläge der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, der anderen Ministerien und des Landesbehindertenbeirates für Menschen mit Behinderungen in den neuen Aktionsplan aufgenommen worden.

Der Aktionsplan Inklusion 2019/2020 gliedert sich in 12 Handlungsfelder und ist nach Zielen und dazugehörigen Maßnahmen aufgeteilt. Er beinhaltet insgesamt 147 Maßnahmen: 91 neue Maßnahmen sowie 56 Maßnahmen, die aus dem aktuellen Aktionsplan fortgeschrieben werden.

Einige Maßnahmen und Ziele aus dem zweiten Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2019/2020:

- Die Landesregierung geht mit guten Beispiel voran und setzt sich für eine Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst ein. Hierzu soll bei den Kommunen für neue Arbeitsplätze im Rahmen des Budgets für Arbeit geworben werden.

- Das im letzten Jahr von der Landesregierung eingeführte Instrument „Budget für Arbeit“, das es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, eine Anstellung auf dem freien Arbeitsmarkt zu erhalten, wird weiter ausgebaut werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Unternehmerverbände sollen mit Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer zusammengebracht werden.

- Zukünftig soll der Aktionsplan Inklusion evaluiert werden, hierzu soll ein Konzept erarbeitet werden.

Mit dem Zwei-Jahres-Rhythmus der Aktionspläne werde eine Dynamik erzeugt. Das Thema Inklusion werde kontinuierlich an die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen angepasst, erklärte Ministerin Reimann. Auch mit dem partizipativen Ansatz nehme Niedersachsen im Vergleich mit anderen Bundesländern eine Vorreiterrolle ein.

Die Abschlussbilanz des ersten Aktionsplans Inklusion und der zweite Aktionsplan werden im Februar 2019 vorgestellt.

Der Aktionsplan Inklusion 2017/2018 ist auf den Seiten des Sozialministeriums zu finden unter:

https://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/landesregierung-praesentiert-den-ersten-aktionsplan-inklusion-fuer-niedersachsen-150539.html.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.11.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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