Kabinett verlängert besondere Handlungsmöglichkeiten für Kommunen auf angespannten Wohnungsmärkten
Das Niedersächsische Kabinett hat am (heutigen) Montag die Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch beschlossen. Damit können 57 Städte und Gemeinden in Niedersachsen besondere baurechtliche Instrumente zur Schaffung von Wohnraum bis Ende 2029 weiterhin nutzen.
Mit der Verordnung erhalten die betroffenen Kommunen insbesondere die Möglichkeit, ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht sowie ein ausgeweitetes Baugebot anzuwenden. Ziel ist es, Flächen schneller für den Wohnungsbau zu mobilisieren und die Schaffung zusätzlicher Wohnungen zu erleichtern.
Niedersachsens Bauminister Grant Hendrik Tonne: „Die Lage auf vielen Wohnungsmärkten bleibt angespannt. Gerade dort, wo Menschen händeringend nach bezahlbarem Wohnraum suchen, brauchen die Kommunen weiterhin wirksame Instrumente, um Bauland zu sichern und Wohnungsbau voranzubringen. Mit unserem heutigen Beschluss sorgen wir dafür, dass diese Möglichkeiten nicht auslaufen, sondern den Städten und Gemeinden auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen. Wer mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss den Kommunen die richtigen Werkzeuge an die Hand geben.“
Grundlage der Verordnung ist eine gutachterliche Untersuchung der Wohnungsmärkte in Niedersachsen. Bereits Anfang 2025 war die Zahl der Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auf Grundlage des Gutachtens von 18 auf 57 erweitert worden. Die bisherige Gebietsbestimmung wäre Ende 2026 ausgelaufen. Nachdem der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für eine längere Geltungsdauer geschaffen hat, kann Niedersachsen die Gebietsfestlegung nun bis zum 31. Dezember 2029 fortführen.
Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, den Kommunen auch unter den weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau die notwendigen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu sichern.
Die verlängerte Verordnung ergänzt weitere Maßnahmen des Landes zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums – darunter die soziale Wohnraumförderung, die Landeswohnungsgesellschaft sowie Erleichterungen beim Bauen.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mw.niedersachsen.de
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Gebietskulisse „angespannte Wohnungsmärkte“
- Landeshauptstadt Hannover,
- Hansestädte Buxtehude, Lüneburg, Stade und Uelzen,
- Städte Achim, Bleckede, Borkum, Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Cuxhaven, Garbsen, Göttingen, Hemmingen, Hildesheim, Laatzen, Langenhagen, Leer (Ostfriesland), Lingen (Ems), Norden, Norderney, Nordhorn, Oldenburg (Oldb), Osnabrück, Rotenburg (Wümme), Seelze, Winsen (Luhe), Wolfsburg und Wunstorf,
- Flecken Bovenden,
- Inselgemeinde Juist
- Nordseebad Wangerooge,
- .Gemeinden Adendorf, Bad Rothenfelde, Bad Zwischenahn, Baltrum, Bienenbüttel, Emsbüren, Hatten, Isernhagen, Langeoog, Lilienthal, Neu Wulmstorf, Oyten, Rastede, Seevetal, Spiekeroog, Stuhr, Wedemark, Weyhe und Winsen (Aller) und Samtgemeinden Bardowick, Gellersen, Hanstedt, Ilmenau, Ostheide und Tostedt
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.06.2026
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
