Land stärkt Betreuungsvereine – Gesetzentwurf schafft verlässliche Finanzierung
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Sitzung die Verbandsfreigabe eines Gesetzentwurfs beschlossen, der die Finanzierung der Betreuungsvereine auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht wird der bundesgesetzliche Auftrag umgesetzt, den Betreuungsvereinen eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung für ihre Querschnittsarbeit zu gewähren.
Künftig sollen Betreuungsvereine eine einheitliche und deutlich höhere Finanzierung aus dem Landeshaushalt erhalten. Mit dieser einheitlichen und bedarfsgerechten Finanzierung aus dem Landeshaushalt entfällt die Notwendigkeit, dass die Kommunen die Querschnittsarbeit kofinanzieren. Hierdurch sollen die Kommunen finanziell und die Betreuungsvereine im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand entlastet werden. In Zeiten, in denen die Kommunen unter starkem finanziellem Druck stehen, setzt Niedersachsen damit ein deutliches Zeichen, die Kommunen zu entlasten.
Die Finanzierung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf und soll die Personal-, Sach- und Gemeinkosten für eine hauptberufliche Fachkraft je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner abdecken. Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann unterstreicht die Wichtigkeit dieses Vorhabens: „In unserer alternden Gesellschaft gewinnt die rechtliche Betreuung von Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, erheblich an Bedeutung.
Die Betreuungsvereine leisten hier einen bedeutenden Beitrag zum Wohle der Gesellschaft und des sozialen Miteinanders. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese wichtige Arbeit der Betreuungsvereine auf eine solide finanzielle Basis stellen. Diese deutlich gesteigerte finanzielle Unterstützung der Vereine sichert nicht nur deren Existenzgrundlage; vielmehr sorgen wir als Land auch für eine Entlastung der ohnehin stark beanspruchten Kommunen und machen klar: Wir lassen Euch nicht im Regen stehen.“
Die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Betroffene und Angehörige werden zur Vermeidung kostenträchtiger betreuungsgerichtlicher Verfahren zu betreuungsrechtlichen Themen, wie zum Beispiel zur Vorsorgevollmacht, beraten. Und: Es geht um die Gewinnung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
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erstellt am:
29.06.2026
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