Land stärkt Betreuungsvereine – Gesetzentwurf schafft verlässliche Finanzierung
Betreuungsvereine sollen in Niedersachsen künftig auf eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung bauen können. Die Landesregierung hat dazu (heute) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht für die Einbringung in den Landtag freigeben.
Künftig sollen Betreuungsvereine eine einheitliche und deutlich höhere Finanzierung aus dem Landeshaushalt erhalten. Mit dieser einheitlichen und bedarfsgerechten Finanzierung aus dem Landeshaushalt entfällt die Notwendigkeit, dass die Kommunen die Querschnittsarbeit kofinanzieren. Hierdurch werden die Kommunen finanziell und die Betreuungsvereine im Hinblick auf den bürokratischen Aufwand entlastet. Das Land übernimmt damit dauerhaft mehr Verantwortung für die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe. In Zeiten, in denen die Kommunen unter starkem finanziellem Druck stehen, setzt Niedersachsen damit ein deutliches Zeichen, die Kommunen zu entlasten.
Die Finanzierung orientiert sich am tatsächlichen Bedarf und soll die Personal-, Sach- und Gemeinkosten für eine hauptberufliche Fachkraft je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern abdecken. Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann unterstreicht die Wichtigkeit dieses Vorhabens: „In unserer alternden Gesellschaft gewinnt die rechtliche Betreuung von Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, erheblich an Bedeutung. Die Betreuungsvereine leisten hier einen bedeutenden Beitrag zum Wohle der Gesellschaft und des sozialen Miteinanders. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese wichtige Arbeit der Betreuungsvereine auf eine solide finanzielle Basis stellen. Mit der deutlich verbesserten Finanzierung stärken wir die Vereine und sorgen zugleich dafür, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf, ihre Angehörigen sowie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer auch künftig verlässliche Beratung und Begleitung erhalten. Diese deutlich gesteigerte finanzielle Unterstützung der Vereine sichert nicht nur deren Existenzgrundlage; vielmehr sorgen wir als Land auch für eine Entlastung der ohnehin stark beanspruchten Kommunen und machen klar: Wir lassen euch nicht im Regen stehen.“
Die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Sie unterstützen Menschen, die rechtliche Betreuung benötigen, sowie deren Angehörige und stärken das ehrenamtliche Engagement im Betreuungswesen. Betroffene und Angehörige werden zur Vermeidung kostenträchtiger betreuungsgerichtlicher Verfahren zu betreuungsrechtlichen Themen, wie zum Beispiel zur Vorsorgevollmacht, beraten. Auch geht es um die Gewinnung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
01.09.2026
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