Land stärkt dauerhaft die Arbeit der „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“: Neues Gedenkstättengesetz sieht dynamisierte Finanzhilfe nach Lohnentwicklung und entfristete Leitungsposten vor
Die niedersächsische Landesregierung will die Arbeit der Niedersächsischen Gedenkstättenstiftung stärken und resilienter aufstellen. Künftig sollen tarifvertraglich bedingte Kostensteigerungen durch eine dynamisierte Finanzhilfe durch das Land ausgeglichen werden. So soll sichergestellt werden, dass der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt werden kann sowie weiterhin ausreichend finanzielle Mittel für die inhaltliche Arbeit der Stiftung zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Amtszeit der Leitung nach Ablauf des ersten Berufungszeitraums von fünf Jahren künftig direkt durch den Stiftungsrat entfristet werden können. Ziel ist es, so die Attraktivität der Leitungsposition zu verbessern. Um die Arbeit der Stiftung darüber hinaus zu entlasten und zu fördern, sollen künftig Leistungen des Staatlichen Baumanagements gegenüber der Stiftung umsatzsteuerfrei sein. Angepasst werden soll auch der Stiftungszweck mit einem noch stärkeren Fokus auf die zeitgemäße Bildungsarbeit und Erinnerungskultur.
Während ihrer heutigen Sitzung haben die Kabinettsmitglieder dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ (GedenkStG) zugestimmt.
Die im Jahr 2004 gegründete „Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten“ hat nach über 20 Jahren ausreichend Erfahrung in der fachlichen sowie organisatorischen Umsetzung der Gedenkstättenarbeit und Erinnerungskultur gesammelt. Darauf aufbauend sollen ihre Rechtsgrundlagen angepasst werden, um eine moderne und zeitgemäße Gedenkstättenarbeit der Stiftung zu ermöglichen.
Mit der Novelle des Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten" (GedenkStG) soll folgender Satz neu aufgenommen werden: „Bei tarifvertraglichen Änderungen, die sich auf die Höhe der Kosten des dauerhaft bei der Stiftung beschäftigten Personals auswirken, wird die Finanzhilfe entsprechend angepasst. So soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Spielräume der Stiftung für ihre inhaltlich-operative Kernarbeit erhalten bleiben. Bisher war diese Dynamik im Gesetz und bei der Finanzhilfe durch das Land nicht vorgesehen.“
Zugleich soll der Stiftungszweck an die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Gedenkstättenarbeit angepasst werden. Stärker in den Blick rückt dabei ihre Bildungsarbeit. Insbesondere die dauerhafte Bewahrung, Dokumentation, Erforschung und Vermittlung von Orten, Erinnerungen und Zeugnissen der Verfolgten des Nationalsozialismus bekommen im Rahmen ihrer Zweckerfüllung ein stärkeres Gewicht.
Weitere geplante Anpassungen:
- Die Stiftung soll befugt werden, die Forschungs- und Vermittlungsarbeit von Initiativen und Gedenkstätten in Niedersachsen zur Geschichte des Nationalsozialismus nicht nur fachlich, sondern auch durch finanzielle Zuwendungen zu fördern.
- Um die Arbeit der Stiftung breiter aufzustellen und ihr zugleich ein gesellschaftlich breites Fundament zu geben, soll die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsbeirates erhöht werden – von 24 auf künftig 30 Personen.
- Die bislang in der Stiftungssatzung geregelten Fachkommissionen zur Beratung der Stiftungsorgane werden auf Gesetzesebene überführt. Zudem erhält die bereits bestehende Fachkommission für das Aufgabenfeld der Gedenkstätte Wolfenbüttel eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.
- Zusätzlich soll ein Mitglied der Wissenschaftlichen Fachkommission für die Förderung und Fortentwicklung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen dem Stiftungsbeirat angehören. Dadurch werden die wissenschaftlichen Gremien der Stiftung im Interesse einer ausgewogenen Gewichtung der verschiedenen vertretenen Gruppen gestärkt.
Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärt zum Gesetzentwurf und Kabinettsbeschluss: „Wir befinden uns in einer Zeit, in der immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen von den fürchterlichen Verbrechen des Nationalsozialismus berichten können.
Gleichzeitig werden demokratie- und menschenfeindliche Einstellungen und Bestrebungen immer lauter und stärker. Menschen erfahren etwa aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer ethnischen Herkunft, Nationalität, Hautfarbe oder kulturellen Prägung zunehmend Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und gesellschaftliche Abwertung. Insbesondere auch die Verharmlosung oder Relativierung der Zeit des Nationalsozialismus und der nationalsozialistischen Verbrechen müssen für uns ein Warnsignal sein! Seit mehr als 20 Jahren setzt sich die ´Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten` insbesondere in ihren Gedenkstätten mit einer Vielzahl von Angeboten dafür ein, die nationalsozialistischen Verbrechen in Erinnerung zu halten und zugleich unermüdlich für demokratische Werte wie Freiheit, Gleichheit und Menschenrechte einzutreten. Mit der Novellierung des Gedenkstättengesetzes stärken wir die Erinnerungskultur für kommende Generationen. Mit der Dynamisierung der Finanzhilfe des Landes tragen wir dazu bei, der Stiftung finanzielle Spielräume für die inhaltlich-operative Kernarbeit zu ermöglichen. All dies trägt dazu bei, die Resilienz der Stiftung in bewegten Zeiten zu stärken.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mk.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2026
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