Landesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird an EU- und Bundesrecht angepasst und gestrafft
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 hat der Bundesgesetzgeber die europarechtlichen Änderungen gemäß der Richtlinie 2014/52/EU umgesetzt. Der Landesgesetzgeber hatte deshalb das Niedersächsische Gesetz an das neue EU- und Bundesrecht anzupassen.
Wie bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung soll auch der Bestand der Vorhaben, Pläne und Programme, die kraft landesrechtlicher Bestimmung einer Umweltprüfung unterliegen, weitgehend unberührt bleiben. Einige Typen von Vorhaben und Programmen können allerdings entfallen, weil sie in den letzten Jahren in das Bundesgesetz aufgenommen wurden.
Der Gesetzesentwurf führe zu einer Straffung des Landesgesetzes und zur Erleichterung des Verwaltungsvollzugs, sagte Umweltminister Olaf Lies. Das neue Landesgesetz verfolgt zugleich das grundlegende Ziel, beim Nebeneinander bundesrechtlicher und landesrechtlicher Vorschriften zur Durchführung von Umweltprüfungen ein größtmögliches Ausmaß an Übereinstimmung zu schaffen.
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erstellt am:
03.07.2018
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