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Landesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird an EU- und Bundesrecht angepasst und gestrafft

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Nie­dersächsischen Ge­setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprü­fung vom 20. Juli 2017 hat der Bundesgesetzgeber die europarechtlichen Änderungen ge­mäß der Richtlinie 2014/52/EU umgesetzt. Der Landesgesetzgeber hatte deshalb das Nieder­sächsische Gesetz an das neue EU- und Bundes­recht anzupassen.

Wie bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung soll auch der Bestand der Vorhaben, Pläne und Programme, die kraft landesrechtlicher Bestimmung einer Umweltprüfung unterliegen, weitgehend unberührt bleiben. Einige Typen von Vorhaben und Programmen können allerdings entfallen, weil sie in den letzten Jahren in das Bundes­gesetz aufgenommen wurden.

Der Gesetzesentwurf führe zu einer Straffung des Landesgesetzes und zur Erleichterung des Verwaltungsvollzugs, sagte Umweltminister Olaf Lies. Das neue Landesgesetz verfolgt zugleich das grundlegende Ziel, beim Nebeneinander bundesrechtlicher und landesrechtli­cher Vorschriften zur Durchführung von Umweltprüfungen ein größtmögliches Ausmaß an Übereinstimmung zu schaffen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2018

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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