Niedersächsische Staatskanzlei

Landesregierung beschließt Entwurf des Gesetzes zur Änderung krebsregisterrechtlicher Vorschriften

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung krebsregisterrechtlicher Vorschriften zugestimmt und die Einbringung in den Landtag beschlossen.

Für eine flächendeckende Krebsdokumentation und deren Auswertung sind in Niedersachsen das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN), das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) und die Klinische Landesauswertungsstelle (KLast) verantwortlich. Die Landeskrebsregister erfassen Daten zu Diagnosen, Befunden, Therapiemaßnahmen, Erkrankungsverlauf und Sterblichkeit. Die Datenerfassung dient der Verbesserung der onkologischen Versorgung.

Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften für die niedersächsischen Krebsregister. Neben einer stimmigen und einheitlichen Datenerfassung, -verarbeitung und -pflege sehen die geplanten Änderungen auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Nutzenden (u.a. Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Forschende) vor.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ms.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: Stk

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln