Landesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) in den Landtag beschlossen.
Mit den geplanten Änderungen wird die Krankenhausplanungs- und Vergütungssystematik an die neue Rechtslage durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) angepasst. So wird sich die Planung künftig nicht mehr an Fachabteilungen und Planbetten orientieren, sondern an Leistungsgruppen und Planfallzahlen. Gleichzeitig werden Begriffsdefinitionen an bundesrechtliche Definitionen angepasst. Im Sinne von „einfacher, schneller, günstiger“ soll das Gesetzgebungsverfahren zudem dazu genutzt werden, überflüssige Verfahrensschritte bei der Erteilung von Bescheiden abzubauen.
„Durch die Änderung des NKHG stellen wir die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenreform in Niedersachsen“, kommentiert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi den Kabinettsbeschluss. „In Zukunft wird es weniger um die Frage gehen, wie viele Betten die einzelnen Kliniken vorhalten können, sondern vielmehr darum, Leistungen und Kompetenz zu bündeln. Auf diese Weise sichern wir eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung, die insbesondere dem ländlichen Raum zugutekommen wird.“
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Artikel-Informationen
erstellt am:
18.08.2026
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