Landesregierung beschließt Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wappengesetzes
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wappengesetzes zugestimmt und die Einbringung in den Landtag beschlossen.
Das Änderungsvorhaben wurde im Rahmen des internen Geschäftsprozessmanagements entwickelt und dient der Entbürokratisierung und Vereinfachung der bisherigen Regelungen. Damit setzt die Landesregierung ihre Maßnahmen zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen fort.
Nach geltendem Recht dürfen das Landeswappen und das Wappentier nur von Dienststellen des Landes geführt und verwendet werden. Privatpersonen und Unternehmen benötigen hierfür bislang eine Einzelgenehmigung. Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, die Verwendung des Landeswappens und des Wappentieres für Zwecke der Medienberichterstattung, des Unterrichts oder der staatsbürgerlichen Bildung sowie zu künstlerischen und heraldischen Zwecken genehmigungsfrei zu erlauben. Damit soll ein häufig nachgefragtes Verfahren auf der einen Seite vereinfacht und bürgerfreundlicher gestaltet und die Verwaltung auf der anderen Seite entlastet werden. Beispielsweise sollen künftig Genehmigungen für Schulbuchverlage entfallen.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2026
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