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Landesregierung führt Zulage für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter der Kommunen ein

Die Landesregierung hat am (heutigen) Montag die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Künftig erhalten Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen bis A 8, die im Rettungsdienst der Kommunen als Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eingesetzt werden, eine Erschwerniszulage.

Mit der neuen Zulage erkennt die Landesregierung die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen sowie die hohe Verantwortung an, die mit der Tätigkeit als Notfallsanitäterin und -sanitäter im Rettungsdienst verbunden sind.

Die Zulage beträgt 2,00 Euro je Dienstzeitstunde im Rettungsdienst laut Dienstplan.
Die Begrenzung auf die Besoldungsgruppen bis A 8 trägt dem Umstand Rechnung, dass Kommunen die besonderen Erschwernisse teilweise bereits mit Stellenhebungen nach A 9 bei der Bewertung der Dienstposten berücksichtigt haben.

Die Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung regelt die Gewährung von Zulagen zum Ausgleich besonderer Erschwernisse im Dienst, die bei der Bewertung des Amtes oder bei der Bestimmung der Höhe der Anwärterbezüge noch nicht berücksichtigt worden sind.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de

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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.04.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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