Landesregierung gibt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung frei
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (NBQFG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Bereits 2012 hat Niedersachsen mit dem geltenden Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz eine allgemeine, über das EU-Recht hinausgehende Rechtsgrundlage für das Land Niedersachsen geschaffen, auf der im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt werden können. Anlass für den aktuellen Gesetzentwurf gibt das Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, mit dem die rechtlichen Rahmenbedingungen zur gezielten und gesteuerten Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten geändert wurden. Durch die vorgenommenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes wird Fachkräften mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung beziehungsweise akademischen Ausbildung nun auch die Möglichkeit zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen eröffnet. Aufgrund dieser Änderungen ist der Anwendungsbereich des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes entsprechend weiter zu fassen sowie eine Änderung des gesetzlichen Beratungsanspruchs vorzunehmen.
Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt die geplante Gesetzesänderung: „Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen von Bund und Ländern zur Deckung des wachsenden Fachkräftebedarfs. Zugleich ist die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen von großer Bedeutung für die Integration der Zugewanderten in gute, existenzsichernde Arbeit. Niedersachsen braucht dringend qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte und kann sich einen Brain Drain nicht leisten. Die gesetzlichen Anpassungen des Bundes sowie die geplanten Änderungen auf Landesebene werden zugewanderten Fachkräften den Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt sehr viel leichter machen.“
Hintergrund
Nicht-reglementierte Berufe sind Tätigkeiten ohne gesetzliche Vorgaben zur Berufsausübung, für die keine staatliche Anerkennung oder Zulassung erforderlich ist. Nicht-reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System wie zum Beispiel Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement und viele akademische Berufe wie zum Beispiel Chemikerin oder Mathematiker. Im Gegensatz dazu sind Tätigkeiten in reglementierten Berufen rechtlich geschützt. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wie zum Beispiel Ärzte oder Lehrkräfte.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ms.niedersachsen.de.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.08.2026
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
