Niedersächsische Staatskanzlei

Landesregierung gibt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Montag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Gleichzeitig erfolgt auch die Unterrichtung des Landtages.

Die geplanten Änderungen beruhen unter anderem auf Anregungen aus der Praxis – im Rahmen der im Jahr 2022 durchgeführten Evaluation des Gesetzes. Sie beinhalten etwa die Einführung einer Anzeigepflicht für alle unterstützenden Wohnformen in der Pflege. Dies ermöglicht den Heimaufsichtsbehörden künftig zu prüfen, ob es sich um eine Wohnform handelt, für die die Anforderungen des Gesetzes gelten. Zudem sollen die Beratungs- und Informationspflichten der Heimaufsichtsbehörden so weiterentwickelt werden, damit potentielle Bewohnerinnen und Bewohner besser informiert und fundiert eine Entscheidung für eine entsprechende Wohnform treffen können.

Um die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken, soll zukünftig auch in ambulant betreuten Wohngemeinschaften und in Formen des betreuten Wohnens auf ausdrücklichem Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit bestehen, eine gewählte Vertretung einzurichten.

Im Sinne der niedersächsischen Initiative „Einfacher.Schneller.Günstiger.“ ist darüber hinaus geplant, die wiederkehrenden Prüfungen in den Einrichtungen der Tagespflege abzuschaffen. Hiermit ist eine erhebliche Entlastung der kommunalen Heimaufsichtsbehörden verbunden. Des Weiteren soll die Regelung zur Erprobung neuer Betreuungs- oder Wohnformen ausgeweitet werden.

„Mit der gesetzlichen Änderung schaffen wir eine verlässliche Rechtsgrundlage für alle unterstützenden Wohnformen in Niedersachsen“, betont Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi. „Zugleich stärken wir die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern und entlasten die kommunalen Heimaufsichtsbehörden von bisher bestehenden Aufgaben.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ms.niedersachsen.de


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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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