Niedersächsische Staatskanzlei

Landesregierung stimmt Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen zu

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Bisher müssen Ärztinnen und Ärzte die Polizei oder die Staatsanwaltschaft unverzüglich benachrichtigen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass der Tod durch eine Selbsttötung, einen Unfall oder ein Einwirken Dritter verursacht ist. Die Beamtinnen und Beamten der polizeilichen Tatortgruppen können an derartigen Leichen im Regelfall keine Feststellungen treffen, die weitere Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat begründen. Dies könnte allenfalls durch eine Obduktion beziehungsweise eine weitergehende Untersuchung von Körpergewebe oder Körperflüssigkeiten erfolgen.

Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt die nun geplanten Änderungen am Bestattungsgesetz: „Kern der Gesetzesänderung ist eine präzisere Formulierung, um den Ärztinnen und Ärzten eine klarere Definition an die Hand zu geben und damit ein nicht zielführendes Meldeaufkommen bei den Ermittlungsbehörden zu vermeiden. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen führen dazu, dass die personellen Ressourcen der Polizei in starkem Maße strapaziert werden und geht über die Belange der Strafverfolgung hinaus. Woran genau ein Mensch gestorben ist, ist für die Strafverfolgungsbehörden unerheblich, wenn es sich um einen natürlichen Todesfall handelt.“

Mit dem Änderungsgesetz wird dem Reformbedarf des § 4 Abs. 4 Satz 1 BestattG an aktuelle rechtliche Gegebenheiten Rechnung getragen. Der Landtag wird unterrichtet.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ms.niedersachsen.de

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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