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Landesregierung stimmt Vertrag zur Kommunalisierung des Staatsbades Nenndorf zu

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Kommunalisierungsvertrag zwischen dem Land, der Stadt Bad Nenndorf und der Betriebsgesellschaft des dortigen Staatsbades zugestimmt. Darin wird unter anderem geregelt, dass die Landgrafentherme Bad Nenndorf, das Moorbadehaus sowie die ehemalige Kurverwaltung und das sogenannte Zanderhaus zum 1. Januar 2027 in das Eigentum der Stadt übergehen. Die erzielte Einigung ist der erfolgreiche Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Verhandlungsprozesses. Zuvor hatte der Rat der Stadt Bad Nenndorf dem Vertrag am 22. April 2026 zugestimmt. Der Niedersächsische Landtag muss ebenfalls noch seine Zustimmung geben, bevor der Vertrag notariell beglaubigt werden kann.

Der Kommunalisierungsvertrag regelt im Einzelnen Folgendes:

  • Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft Staatsbad Nenndorf werden von der Kommune übernommen.

  • Für Fortführung und Erhalt der wesentlichen Teile von Kurbetrieb und -anlagen leistet das Land im kommenden Jahr eine einmalige Zahlung in Höhe von 12 Millionen Euro an die Stadt Bad Nenndorf.

  • Sollte in den ersten acht Jahren nach der Übertragung an den Immobilien und technischen Einrichtungen Instandhaltungs- oder Investitionsbedarfe entstehen, beteiligt sich das Land daran mit 50 Prozent, maximal aber mit drei Millionen Euro.

  • Veräußert die Stadt innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung Grundstücke oder Teile davon, erhält das Land 90 Prozent des Erlöses nach Abzug der Veräußerungskosten.

  • Sollte während einer Baumaßnahme an einem übertragenen Gebäude eine Asbestsanierung nötig werden, übernimmt das Land wie schon im Rahmen der ersten Teilkommunalisierung die anfallenden Kosten.

Finanzminister Gerald Heere: „Ich freue mich wirklich sehr, dass wir die jahrelangen Verhandlungen zu einem guten Abschluss bringen konnten. Die Stadt Bad Nenndorf hat damit nun die Möglichkeit, unmittelbaren Einfluss auf den Kurbetrieb zu nehmen und ihr touristisches Gesamtangebot aus einem Guss zu gestalten. Das Land trägt durch die vereinbarten Zahlungen dazu bei, dem Staatsbad eine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen.“

Im Rahmen einer ersten Teilkommunalisierung waren zum 1. Februar 2005 die Teilbereiche „Kurpark/Grünpflege“ und „Veranstaltungen/Marketing“ an die Stadt Bad Nenndorf übertragen worden. Die Landgrafen-Klinik Bad Nenndorf wurde zum 1. September 2022 an die Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft ausgegliedert, da der Betrieb einer Reha-Klinik durch die Stadt aus kommunalrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
05.05.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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