Mehr Freiheit, weniger Bürokratie: Landesregierung bringt Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in den Landtag ein
Mit der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes will die Landesregierung die Hochschulen umfassend modernisieren und ihre strategische Entwicklung stärken. Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf beschlossen. Im nächsten Schritt wird der Landtag darüber beraten.
Der Entwurf setzt auf mehr Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen, verschlankt Entscheidungsprozesse und schafft größere Spielräume, etwa bei Studienangeboten, Bauvorhaben und der strategischen Ausrichtung.
Ein besonderer Fokus liegt zudem darauf, Innovation und Transfer zu fördern sowie die Herausbildung eines eigenen Profils der Hochschulen voranzubringen. Dazu gehören bessere Bedingungen für Ausgründungen und eine engere Vernetzung mit Akteuren aus der Wirtschaft und der Gesellschaft.
Auch Studierende, Beschäftigte und Forschende sollen von Verbesserungen profitieren. Vorgesehen sind mehr Flexibilität im Studium, verlässlichere Karrierewege, bessere Arbeitsbedingungen sowie die Stärkung eines modernen, diskriminierungsfreien und internationalen Hochschulumfelds.
Konkret sind unter anderem folgende Änderungen vorsehen:
- Zur Steigerung der Flexibilität, Entbürokratisierung und Effizienz sollen die Hochschulen künftig eigenständig Studiengänge einrichten, schließen oder ändern (Ausnahme: Studiengänge, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht) sowie Professorinnen und Professoren ohne nochmalige Prüfung durch das Wissenschaftsministerium (MWK) berufen können. Zudem sieht der Entwurf vor, Hochschulen mit Bauherrenverantwortung mit einem eigenen Baubudget auch für größere Baumaßnahmen auszustatten. So können sie autonomer und schneller bauen sowie sanieren.
- Durch Förderung von Start-ups und Erleichterungen bei Unternehmensgründungen werden Innovationsfähigkeit, Transfer und Kooperation gestärkt, unter anderem durch die Möglichkeit der Bereitstellung von Räumen, Laboren und sonstiger Infrastruktur und die Möglichkeit eines Freisemesters für gründungswillige Professorinnen und Professoren.
- Die Einführung eines Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) wird die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen HAW fördern.
- Es sollen neue, eigenständige Karrierewege neben der Professur (Wissenschaftsmanager, Lecturer, Senior Lecturer, Researcher) sowie mit der Tandemprofessur ein zusätzlicher Qualifizierungsweg zur Professur an HAW geschaffen werden.
- Diversität, Inklusion und Gleichstellung sollen deutlich gestärkt werden. Zudem enthält der Gesetzentwurf klare Signale gegen Diskriminierung, Machtmissbrauch und Gewalt.
- Vorgesehen sind Regelungen zur Verbesserung von Studium und Lehre und zur Unterstützung von Studierenden sowie die Möglichkeit eines Orientierungsstudiums.
- Die Mitbestimmung soll durch neue Landeskonferenzen gestärkt werden.
Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs: „Mit der NHG-Novelle setzen wir auf mehr Vertrauen in unsere Hochschulen und schaffen zugleich klare, moderne Rahmenbedingungen. Besonders wichtig ist mir, dass dieser Gesetzentwurf auf einem breiten Dialog basiert. Die Rückmeldungen aus der Verbandsbeteiligung waren überwiegend sehr positiv und bestätigen unseren Kurs für mehr Wissenschaftsfreiheit und weniger Bürokratie. Wir bringen einen ausgewogenen und tragfähigen Entwurf in den Landtag ein, der die Innovationskraft unserer Hochschulen nachhaltig stärkt.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mwk.niedersachsen.de.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.06.2026
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