Niedersächsische Staatskanzlei

Neue Regeln für Medienaufsicht, Künstliche Intelligenz und politische Werbung – Änderungsstaatsvertrag passt Medienstaatsvertrag an europäisches Recht an

Die Niedersächsische Landesregierung hat dem Entwurf des Neunten Medienänderungsstaatsvertrags (Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 1) in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag zugestimmt. Nun wird der Landtag über das Vorhaben unterrichtet. Damit folgt sie dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026.

Mit dem Änderungsstaatsvertrag passen die Länder den Medienstaatsvertrag an zentrale europäische Regelungen für die Medienwelt an. Dazu gehören insbesondere das Europäische Medienfreiheitsgesetz, die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung sowie die Verordnung über künstliche Intelligenz. Mit den Regelungen verfolgen die Länder das Ziel, die nationale Medienregulierung kontinuierlich an das europäische Recht und die technischen Entwicklungen anzupassen.

Geplant ist unter anderem, den Landesmedienanstalten zusätzliche Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Umsetzung dieser Vorgaben zu übertragen. Insbesondere sollen die Landesmedienanstalten künftig technische Hilfsmittel einsetzen können, um mögliche Rechtsverstöße auf Online-Plattformen automatisiert und effizienter zu erkennen.

Im Vorfeld konnten öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter, deren Gremien sowie Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines länderübergreifenden Beteiligungsverfahrens zu einem Diskussionsentwurf des Änderungsstaatsvertrages Stellung nehmen. Auch die Datenschutzbehörden waren eng in das Verfahren eingebunden. Die eingegangenen Beiträge wurden ausgewertet und bei der Erarbeitung des nun vorliegenden Staatsvertragsentwurfs berücksichtigt. Außerdem wurde das Vorhaben bei der Europäischen Kommission notifiziert.

Nach der Unterrichtung der Landtage ist vorgesehen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Änderungsstaatsvertrag bis Januar 2027 unterzeichnen.
Die Neuregelungen sollen nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten am 1. August 2027 in Kraft treten.

Presseinformationen Bildrechte: Stk

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.08.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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