Niedersachsen ändert Laufbahnverordnung für Lehrkräfte
Die Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Kabinettssitzung der Änderung der „Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung)“ zugestimmt. Ziel der Anpassung ist es, bestehende Regelungen zu aktualisieren und den sogenannten Quereinstieg zu erleichtern, indem für den Erwerb einer Lehrbefähigung künftig nur noch eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit erforderlich ist.
Die NLVO-Bildung regelt in Niedersachsen die Voraussetzungen für den Erwerb einer Lehr- und Laufbahnbefähigung in der Fachrichtung Bildung. Sie legt insbesondere fest, welche Qualifikationen erforderlich sind, sowohl für den klassischen Ausbildungsweg als auch für den Quereinstieg – und unter welchen Bedingungen die Lehrbefähigungen der anderen Länder der Bundesrepublik anerkannt werden.
Die wesentliche Neuerung liegt dabei nicht im Einstieg selbst, sondern im weiteren Berufsweg: Der Erwerb einer vollwertigen Lehrbefähigung wird damit für Quereinsteigende erleichtert und beschleunigt. Bislang war hierfür eine mindestens vierjährige einschlägige Berufstätigkeit erforderlich, die nun um ein Jahr gekürzt wird. Ferner können künftig auch berufliche Tätigkeiten im Schuldienst selbst stärker angerechnet werden, etwa wenn Lehrkräfte bereits als Quereinsteigende unterrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Erwerb der Lehrbefähigung dadurch beschleunigt werden.
Damit reagiert das Land auf den hohen Bedarf an Lehrkräften. Darüber hinaus wird der Umgang mit Lehrbefähigungen aus anderen Bundesländern erstmals eigenständig geregelt.
Lehrkräfte im Bereich Fachpraxis (mehr zu dieser Tätigkeit siehe hier) müssen zukünftig keinen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen. Aufgrund ihres beruflichen Werdegangs verfügen diese Bewerberinnen und Bewerber in der Regel bereits über entsprechende oder höhere Qualifikationen.
Zudem werden nicht mehr benötigte Übergangsvorschriften gestrichen. Dadurch wird das Regelwerk insgesamt übersichtlicher und einfacher anwendbar.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg betont: „Mit der jetzigen Anpassung dieser Verordnung erleichtern und beschleunigen wir den Erwerb einer vollwertigen Lehrbefähigung für Quereinsteigende. Diese Änderungen markieren einen weiteren wichtigen Schritt auf unserem Weg der 1.000 Schritte, den Lehrkräftemangel wirksam zu bekämpfen, die Unterrichtsversorgung an niedersächsischen Schulen nachhaltig zu sichern und Kollegien und Schulen weiter zu entlasten.“
Hintergrund
Im Schuljahr 2025/2026 wurden in Niedersachsen 169 Lehrkräfte im Quereinstieg eingestellt. Zusätzlich wurden 392 Lehrkräfte übernommen, die ihre Lehramtsausbildung in anderen Bundesländern absolviert haben. Im Rahmen des Lehrkräfteaustauschverfahrens wurden außerdem 111 Lehrkräfte nach Niedersachsen versetzt, für die jeweils ein Anerkennungsverfahren durchgeführt werden musste.
Auch die Anerkennung internationaler Abschlüsse spielt eine wichtige Rolle: In den vergangenen drei Jahren wurden durchschnittlich rund 330 Anträge pro Jahr zur Anerkennung ausländischer Lehrkräftequalifikationen gestellt. Diese Zahlen zeigen, dass Quereinstieg und Anerkennung bereits heute zentrale Elemente der Lehrkräftegewinnung sind.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mk.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.09.2026
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