Niedersachsen stärkt die digitale Verwaltung – Mehr Geld für Digitalisierung und zentrale IT-Steuerung
Die Landesregierung hat sich in ihrer Sitzung am (heutigen) Montag intensiv mit der Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung in Niedersachsen befasst. Es ging um die Ausweitung des einheitlichen IT-Budgets, um einen Vorschlag für die Verteilung von 500 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für Digitalisierungsmaßnahmen und um die Einführung einer zentralen IT-Steuerung für die Landesverwaltung. Damit wurden die Weichen für eine effizientere und zukunftsfähige Digitalisierung gestellt.
In dem bereits im Juni 2025 beschlossenen Einzelplan 19 – Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik (IT) sollen vom kommenden Doppelhaushalt an weite Teile der für IT vorgesehenen Haushaltsmittel der Ressorts und der Staatskanzlei ausgewiesen werden. Hinzu kommen die Kapitel für den Landesbetrieb IT.N sowie die SVIK-Mittel im Bereich Digitalisierung.
Die über das SVIK finanzierten Digitalisierungsmaßnahmen reichen von der Finanzierung eines modernen Landesdatennetzes (WAN 4.0), über den Ausbau von Online-Diensten und einer digitalen Personalverwaltung in der Landesverwaltung, bis hin zur Finanzierung eines zentralen Förderportals und der Umsetzung von Automatisierungs-Potentialen durch Künstliche Intelligenz.
Eine besondere Bedeutung hat die Finanzierung der Umsetzung von Komponenten des sogenannten Deutschland-Stacks (D-Stack), einer auf Bundesebene entwickelten nationalen souveränen Technologieplattform für Digitalvorhaben. Die im Rahmen des D-Stack bundesweit vereinbarten Basiskomponenten sollen möglichst zeitnah in der Landesverwaltung und in den Kommunen eingeführt werden. Dazu gehört insbesondere die EUDI-Wallet, mit der Bürgerinnen und Bürger sich schon ab Januar 2027 digital identifizieren können sollen. Weitere wesentliche Komponenten sind eine zentrale Postfach- und Bezahl-Lösung. Zudem wird die zentrale Schnittstelle für den Datentransport von Online-Diensten zu Fachverfahren in den Behören festgelegt. Damit werden die Kosten gesenkt und die IT-Landschaft harmonisiert.
Auch die weitere Realisierung des Once-Only-Prinzip in der Registermodernisierung soll sichergestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen dem Staat die für mehrere Verfahren notwendigen Daten nur einmal übermitteln müssen. Dafür müssen möglichst alle Behörden in Niedersachsen ihre Daten digital aufbereiten und über das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) untereinander austauschen können.
Die Taskforce Digitalisierung unterstützt die Kommunen schon bislang dabei, möglichst viele Verwaltungsleistungen online anzubieten und so das Onlinezugangsgesetz schneller umzusetzen. Diese Arbeit soll fortgesetzt werden. Niedersachsen ist bei dem flächendeckenden Rollout in den letzten zehn Monaten im Dashboard Digitale Verwaltung von Platz 11 auf Platz 4 vorgerückt. Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen können damit ihre Anträge in immer mehr Kommunen digital stellen und erleben so eine auch digital gut funktionierende Verwaltung.
Damit die weiteren Schritte bis hin zur Bescheiderteilung auch digital erfolgen können, steht nun eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung an, unterstützt durch Automatisierung und Künstliche Intelligenz. Sie wird die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen auf der einen und der Verwaltung auf der anderen Seite noch weiter vereinfachen. Außerdem soll sie Land und Kommunen helfen, die durch den Fachkräftemangel entstehenden Engpässe auszugleichen.
Aus dem SVIK finanziert werden sollen weiter u.a. Maßnahmen zur Erhöhung der Krisenresilienz des öffentlichen Gesundheitsdienstes und strategische Investitionen in nachhaltige Schutzsysteme für die niedersächsischen Hochschulen, in ein Dashboard datengeschützte Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie eine Agrardatenplattform. Für den allgemeinen Haushalt vorgeschlagen wird zudem die Finanzierung einer konsequenten Fortsetzung des Business Continuity Managements (BCM) in den obersten Landesbehörden. Dazu gehören Analysen kritischer Verwaltungsprozess ebenso wie notwendige Investitionen in deren Absicherung.
So soll die IT-Infrastruktur des Landes Niedersachsen resilient und zukunftssicher aufgestellt werden.
Mehr Effizienz und klare Steuerung
In dem Einzelplan 19 sollen künftig nahezu alle IT-Ausgaben des Landes gebündelt werden. Dadurch wird es erstmals einen vollständigen Überblick über die IT-Mittel des Landes und deren Einsatz geben.
Während die fachliche Verantwortung in den Ressorts erhalten bleibt, soll eine zentrale Steuerung dafür sorgen, dass Projekte besser aufeinander abgestimmt und Synergien genutzt werden können. Neue IT-Projekte sollen künftig nach einheitlichen Kriterien bewertet werden – etwa nach ihrem Nutzen, ihrem Beitrag zur Digitalstrategie und möglichen Synergieeffekten. Ziel ist es, Doppelentwicklungen zu vermeiden und die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen. Zugleich sollen Projektmittel flexibler eingesetzt werden können, sodass Verzögerungen bei Projekten nicht zu ineffizienten Haushaltslösungen führen.
Neue Struktur für digitale Entscheidungen
Die bisher komplexe Gremienlandschaft soll deutlich vereinfacht werden. Zentrales Entscheidungsgremium soll künftig der Niedersächsische IT-Planungsrat sein, er soll über strategische Fragen und große IT-Projekte entscheiden. Unterstützt wird er durch neue vorbereitende Strukturen, darunter ein Steuerungsboard für die Priorisierung von Projekten.
Digitalisierung voranbringen
Mit der Reform stärkt Niedersachsen insbesondere:
· die einheitliche IT-Architektur,
· die IT-Sicherheit und Resilienz der Verwaltung,
· die strategische Steuerung großer Digitalisierungsprojekte.
Die Umsetzung des Konzepts beginnt bereits 2026 mit der Etablierung der neuen Gremienstruktur. Die Einführung des Einzelplans IT soll ab dem Haushalt 2027/2028 erfolgen. Ein standardisiertes Verfahren für neue IT-Projekte soll ab 2029 vollständig greifen.
Ministerin Behrens betont: „Wir wollen die Digitalisierung strategischer, effizienter und wirksamer gestalten. Das gelingt nur gemeinsam. Mit dem Einzelplan IT, der deutlichen Ausweitung der IT-Mittel und der zentralen IT-Steuerung schaffen wir die Grundlage dafür, dass wir diese Aufgabe künftig besser koordiniert, strategischer und effizienter angehen können.“
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Artikel-Informationen
erstellt am:
29.06.2026
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