Niedersächsische Staatskanzlei

Niedersachsen verstetigt Regionale Versorgungszentren und stärkt mit 2,5 Millionen Euro jährlich die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum

Niedersachsen setzt weiter auf Regionale Versorgungszentren (RVZ), um eine gute und wohnortnahe Versorgung in ländlichen Räumen zu sichern. Mit dem 1. September 2026 ist die neue Niedersächsische Förderverordnung Regionale Versorgungszentren (NFöVO-RVZ) in Kraft getreten. Nach Abschluss der erfolgreichen Modellphase können damit weitere RVZ gefördert werden. Das Land stellt hierfür jährlich 2,5 Millionen Euro bereit.

Regionale Versorgungszentren bündeln die hausärztliche Versorgung und weitere Angebote der Daseinsvorsorge unter einem Dach und schaffen so wohnortnahe Anlaufstellen in ländlichen Räumen.

„Eine verlässliche Daseinsvorsorge ist entscheidend für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit unserer ländlichen Räume. Die Herausforderungen sind dabei von Region zu Region unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, den Kommunen den nötigen Gestaltungsspielraum für passgenaue Lösungen zu geben. Mit der Verstetigung der RVZ-Förderung unterstützen wir sie dabei, tragfähige Strukturen zu schaffen und ihre Regionen langfristig zu stärken“, sagte Melanie Walter, Ministerin für Europa und Regionale Landesentwicklung.

Bereits 2021 prognostizierte die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen bis 2035 einen Fehlbedarf von rund 1.250 Hausärztinnen und Hausärzten. Die aktuelle Ärzteprognose (Juli 2026) bestätigt die angespannte Situation: Bis 2040 müssen 50 bis 90 Prozent der hausärztlichen Sitze nachbesetzt werden. Regionale Versorgungszentren leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Räumen.

Mit der neuen Förderverordnung erweitert Niedersachsen die Möglichkeiten der Unterstützung: Gefördert werden können die Planung und Errichtung eines RVZ sowie Personalaufwendungen in den ersten beiden Betriebsjahren. Das Land übernimmt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1,2 Millionen Euro je RVZ. Auch die Entwicklung eines Konzepts kann mit bis zu 50.000 Euro unterstützt werden.

Die Ämter für regionale Landesentwicklung beraten Interessierte zu den Fördermöglichkeiten und begleiten das Verfahren. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Verfahren. Stichtag für die Antragstellung ist der 30. Oktober 2026.

Hintergrund
Ein Regionales Versorgungszentrum (RVZ) besteht aus einem kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und verschiedenen Angeboten rund um die Daseinsvorsorge. Dazu gehören zum Beispiel Tagespflegen und Beratungsangebote, Physiotherapiepraxen oder auch Cafés als Treffpunkt. Was vor Ort benötigt wird, legen die Kommunen fest.

Fünf RVZ arbeiten bereits (Wesermarsch, Auetal, Wurster Nordseeküste, Leinebergland, Baddeckenstedt) und vier weitere befinden sich im Aufbau (Südheide, Gnarrenburg, Borkum, LK Cuxhaven). Mit dem Ende der Modellphase 2025, in der Niedersachsen bereits 13,5 Millionen Euro in Machbarkeitsstudien und Projekte investiert hat, ist die Förderung ab 2026 mit 2,5 Millionen Euro jährlich im Landeshaushalt verstetigt worden, um Kommunen landesweit bei der Sicherung wohnortnaher Versorgung zu unterstützen.

Presseinformationen Bildrechte: Stk

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.09.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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