Niedersächsische Staatskanzlei

Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung: Niedersächsische Landesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) in Niedersachsen soll gestärkt und landesweit einheitlicher organisiert werden. Die Landesregierung hat dazu in ihrer (heutigen) Sitzung einen Gesetzentwurf zur Einbringung in den Landtag freigegeben.

Um akute psychische Belastungen zu lindern und Traumafolgestörungen vorzubeugen, ist die PSNV ein zentraler Baustein für betroffene Personen und Einsatzkräfte bei belastenden Notfällen. Durch sie wird eine zeitnahe Unterstützung unmittelbar nach einem Ereignis umgesetzt und die Verarbeitung des Erlebten sowie die seelische Stabilität gefördert.

Mit dem neuen Gesetzesvorhaben soll diese Psychosoziale Notfallversorgung in Niedersachsen gezielt weiterentwickelt und strukturell gestärkt werden. Damit würde die Grundlage für ein flächendeckendes, verlässliches und qualitativ hochwertiges Unterstützungsangebot für Betroffene ebenso wie für die Einsatzkräfte im Land geschaffen.

Bislang ist dieses Angebot gesetzlich ausschließlich bei Einsätzen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz aufgrund von Katastrophenfällen, Außergewöhnlichen Ereignissen oder Großschadensereignissen vorgesehen. Tatsächlich werden PSNV-Kräfte jedoch auch zu alltagsnahen Einsätzen, wie Verkehrsunfällen, gerufen, um hierbei zu unterstützen. Die derzeit noch bestehende Regelungslücke soll mit diesem Gesetz geschlossen werden. Zugleich sollen landesweit einheitlichere Strukturen und Qualitätsstandards geschaffen werden.

Zudem verfolgt das Gesetz das Ziel, die psychosoziale Unterstützung nachhaltig zu organisieren. Hierzu sollen insbesondere die Einführung einheitlicher Alarmierungsstrukturen, der Aufbau eines zentralen Aus- und Fortbildungsangebotes für Führungskräfte im Bereich PSNV sowie die Einführung verbindlicher Dokumentationspflichten zur Qualitätssicherung dienen. Auch soll das Ehrenamt durch die Einführung von Freistellungsansprüchen für ehrenamtliche PSNV-Kräfte gestärkt werden.

Das geplante Gesetz kann einen wichtigen Beitrag zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung leisten. Durch frühzeitige Interventionen sollen künftig nicht nur individuelle Leidenswege reduziert, sondern auch langfristige Belastungen für Sozial- und Gesundheitssysteme verringert werden.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt: „Schreckliche Ereignisse und hochbelastende Einsätze, zum Beispiel Unglücksfälle oder Verkehrsunfälle mit schlimmen Folgen, machen den Bedarf und die große Bedeutung der Psychosozialen Notfallversorgung für die Betroffenen und unsere Einsatzkräfte immer wieder deutlich. Das vorgelegte Gesetz wird uns bei diesem wichtigen Thema einen großen Schritt weiterbringen. Es wird unter anderem dazu beitragen, die bereits bestehenden, unterschiedlichen Strukturen transparenter für alle Beteiligten zu machen und auf Dauer zu einheitlichen Strukturen führen. Dies ist wichtig, da wir uns im Einsatz aufeinander verlassen können müssen. Mein Dank gilt all jenen Menschen, die in diesem Bereich - vorrangig ehrenamtlich – Betroffene und Einsatzkräfte unterstützen und begleiten. Die Einführung von Freistellungsansprüchen für diese ehrenamtlichen PSNV-Kräfte, ist ein weiteres wichtiges Element des Gesetzesentwurfs, der zur Anerkennung und Stärkung der ehrenamtlichen Leistung beitragen wird.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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