Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in Niedersachsen: Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung frei
Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) ist ein zentraler Baustein für betroffene Personen und Einsatzkräfte im Umgang mit belastenden Notfällen. Diese hat das Ziel, akute psychische Belastungen zu lindern und Traumafolgestörungen vorzubeugen. Durch eine zeitnahe Unterstützung unmittelbar nach einem Ereignis wird die Verarbeitung des Erlebten gestärkt und die seelische Stabilität gefördert.
Mit einem neuen Gesetzesvorhaben soll die PSNV in Niedersachsen gezielt weiterentwickelt und strukturell gestärkt werden. Dazu hat das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung in der (heutigen) Kabinettssitzung einen Entwurf für ein Niedersächsisches PSNV-Gesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der gesetzlichen Verankerung der PSNV soll die Grundlage für ein flächendeckendes, verlässliches und qualitativ hochwertiges Unterstützungsangebot im Land geschaffen werden – für Betroffene ebenso wie für die Einsatzkräfte, die täglich im Dienst der Gesellschaft stehen.
Bislang ist dieses Angebot ausschließlich bei Einsätzen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz aufgrund von Anschlägen, Amoklagen und Großschadensereignissen zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus werden PSNV-Kräfte jedoch auch zu Einsätzen, wie Verkehrsunfällen, gerufen. Hier besteht derzeit noch eine Regelungslücke, die mit diesem Gesetz geschlossen werden soll. Die bisherigen Erfahrungen haben den Bedarf an klaren Abläufen, strukturierter Koordination und einheitlichen Qualitätsstandards deutlich gemacht haben.
Zudem verfolgt das Gesetz das Ziel, die psychosoziale Unterstützung nachhaltig zu sichern. Hierzu sollen insbesondere die Einführung einheitlicher Alarmierungsstrukturen, der Aufbau eines zentralen Aus- und Fortbildungsangebotes für Führungskräfte im Bereich PSNV, die Einführung verbindlicher Dokumentationspflichten zur Qualitätssicherung sowie Regelungen zu Freistellungsansprüchen für ehrenamtliche Einsatzkräfte gehören.
Auch soll das Ehrenamt durch die Einführung von Freistellungsansprüchen für ehrenamtliche PSNV-Kräfte gestärkt werden.
Das geplante Gesetz wird einen wichtigen Beitrag zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung leisten. Durch frühzeitige Interventionen sollen künftig nicht nur individuelle Leidenswege reduziert, sondern auch langfristige Belastungen für Sozial- und Gesundheitssysteme verringert werden.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt: „Bisher ist die Psychosoziale Notfallversorgung vor allem bei großen Schadenslagen fest verankert. Die Praxis hat jedoch deutlich gemacht: Der Bedarf besteht ebenfalls im täglichen Einsatzgeschehen. Diese Lücke wollen wir mit diesem Gesetzt nun schließen: Ob Verkehrsunfall oder plötzlicher Todesfall – belastende Ereignisse gehören für viele Menschen zum Alltag. Mit dem nun geplanten PSNV-Gesetz schaffen wir eine verlässliche und einheitliche Grundlage für ein flächendeckendes Unterstützungsangebot in ganz Niedersachsen. Unser Ziel ist, auch hier schnell und verlässlich Hilfe zu ermöglichen. Besonders wichtig ist mir dabei die Unterstützung unserer Einsatzkräfte. Wer anderen in Extremsituationen hilft, braucht selbst Rückhalt und professionelle Begleitung.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.06.2026
Ansprechpartner/in:
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