Niedersächsische Staatskanzlei

Stärkung der Resilienz der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz – Bund und Länder modernisieren Verfahrensregeln

Bund und Länder wollen die Verfahrensregeln der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) und die damit verbundene Koordination der zentralen Wissenschaftsförderprogramme umfassend modernisieren. Am (gestrigen) Montag hat die niedersächsische Landesregierung der entsprechenden Aktualisierung des GWK-Abkommens sowie der dazugehörigen Bund-Länder-Vereinbarungen zugestimmt und unterstützt die weitere Befassung auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz.

Zentrale Änderungen im Überblick:

Mehr Handlungsfähigkeit durch flexiblere Mehrheiten
Künftig sollen Entscheidungen häufiger mit einer qualifizierten Mehrheit getroffen werden können. Statt Einstimmigkeit genügt in vielen Fällen die Zustimmung des Bundes und von mindestens 13 Ländern. Damit werden Entscheidungsprozesse beschleunigt und Blockaderisiken durch einzelne Länder deutlich reduziert.

Klare und verlässliche Regeln bei Austritten
Verlässt ein Land eine Vereinbarung, bleibt die Zusammenarbeit der übrigen Partnerinnen und Partner grundsätzlich bestehen. Förderprogramme und Finanzierungsstrukturen können stabil weitergeführt werden. Einheitliche Kündigungsfristen sorgen zusätzlich für Planungssicherheit.

Absicherung bei ausbleibenden Finanzierungsanteilen
Für Ausnahmefälle, in denen ein Land seinen Finanzierungsanteil nicht erbringt, werden neue Verfahrensregeln geschaffen. Diese ermöglichen es Bund und Ländern, gemeinsam Lösungen zur Sicherung von Programmen und Einrichtungen zu finden – ohne dass daraus automatische finanzielle Verpflichtungen für andere Partnerinnen und Partner entstehen.

„Mit den neuen Verfahrensregeln stärken wir die Handlungsfähigkeit und Resilienz der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“, betont der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs. „Wir vereinfachen Entscheidungsprozesse, reduzieren Blockaderisiken und sorgen für mehr Rechtssicherheit.

Damit sichern wir die Stabilität der gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung und schaffen die Grundlage, zukünftig auf neue Herausforderungen reagieren zu können.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mwk.niedersachsen.de


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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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