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Strukturen aufrechterhalten und politische Akzente setzen trotz schwieriger Rahmenbedingungen – Landesregierung beschließt Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 und die Mittelfristige Planung 2021 bis 2025

Auf ihrer Klausurtagung (am gestrigen und heutigen Tag) hat die Niedersächsische Landesregierung den Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 und die Mittelfristige Planung 2021 bis 2025 (Mipla) beschlossen. Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2022 sieht ein Volumen von rund 36,6 Milliarden Euro vor. Das Volumen des Entwurfs für das Haushaltsjahr 2023 beträgt rund 37,1 Milliarden Euro.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie prägen auch diesen Doppelhaushalt. In der Landeskasse gab es in den letzten 15 Monaten Steuereinbrüche in Milliardenhöhe, gleichzeitig waren und sind mit der Bekämpfung des Virus und dem Ausgleich der Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, für Wirtschaft und Kommunen hohe Ausgaben verbunden. Inzwischen erholt sich die Wirtschaft wieder, jedoch wird die konjunkturelle Vollauslastung noch nicht erreicht.

Im Rahmen der überjährigen Bewirtschaftung der pandemiebedingten Ausgaben im Covid-19-Sondervermögen können und müssen auch in den nächsten beiden Jahren Belastungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus dem Covid-19-Sondervermögen finanziert werden. Für das Jahr 2022 sind 368 Millionen Euro und für 2023 134 Millionen Euro eingeplant. Solange aber Mittel aus dem Sondervermögen eingesetzt werden, geben die Regelungen zur Schuldenbremse verfassungsrechtliche Grenzen vor.

Der Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt all diese Rahmenbedingungen. Dennoch ist es möglich, alle wesentlichen, in dieser Legislaturperiode bereits beschlossenen, politischen Prioritäten weiter zu finanzieren – insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, soziale und gesundheitliche Versorgung und Wirtschaft. Vorhandene Strukturen sollen trotz der schwierigen Lage abgesichert werden. Dies ist nur möglich dank einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Ressorts.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Eine Rotstiftpolitik wird es nicht geben, aber alle Ministerien müssen Abstriche machen und sich zu großer Haushaltsdisziplin verpflichten. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen werden die vorhandenen Strukturen und Angebote – insbesondere im sozialen Bereich – aufrechterhalten und abgesichert. Gleichzeitig werden weiter notwendige politische Schwerpunkte gesetzt. Der Stufenplan für eine dritte Kraft in den Kita-Gruppen startet 2023 mit einer zusätzlichen Finanzierung in Höhe von rund 12 Millionen Euro, die sich 2024 auf 31 Millionen und 2025 auf 34 Millionen erhöht. Junge Menschen in Niedersachsen können sich auf stark vergünstigte Tickets im ÖPNV freuen – also ein Euro pro Tag oder gerne auch weniger. Die Herstellung der Schulgeldfreiheit im Gesundheits- und Pflegebereich wird auf Pflegeassistentinnen und -assistenten ausgedehnt. Für die Modernisierung von Krankenhäusern sollen deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit es auch in Zukunft überall in Niedersachsen sehr leistungsfähige Krankenhäuser gibt.“

Außerdem habe die Landesregierung, so Weil weiter, ein Maßnahmenpaket zur Digitalisierung der Landesverwaltung beschlossen und hierfür ein Gesamtvolumen von rund 200 Millionen Euro in den Jahren 2022 bis 2025 in Aussicht gestellt. Dies ermögliche die fortschreitende Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes und der damit verbundenen Digitalisierung der Landesverwaltung einschließlich der Modernisierung von Fachverfahren.

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann präzisiert die Pläne zum Jugendticket: „Zur flächendeckenden Einführung vergünstigter regionaler Schüler- und Azubitickets in ganz Niedersachsen werden wir die kommunalen Träger des öffentlichen Personennahverkehrs mit 25 Millionen Euro in 2022 und ab 2023 mit zusätzlich 30 Millionen Euro jährlich unterstützen. Damit können überall im Land von Landkreisen und Städten entsprechende Angebote für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende auf den Weg gebracht werden. Die Schüler- und Azubitickets sollen ab Januar 2022 zu einem maximalen Einführungspreis von 30 Euro pro Monat im Jahresabo erhältlich sein.“

Bernd Althusmann weiter: „Wir wollen auch die Infrastruktur der landeseigenen Seehäfen weiter verbessern. Jeweils 40 Millionen Euro pro Jahr sollen daher in 2022 bis 2024 als Zuschüsse an Niedersachsen Ports gehen. Eine Verpflichtungsermächtigung über 60 Millionen Euro im Doppelhaushalt wird die Instandsetzung der Großen Seeschleuse – der Lebensader des Emder Binnenhafens – absichern.“

Mit 31,5 Millionen Euro soll ein Maßnahmenpaket ‚Stadt.Land.ZUKUNFT‘ für zukunftsorientierte Transformationsprozesse aufgelegt werden. Ziel ist eine stärker ökologisch, auf den Klimaschutz und die Eindämmung der Folgen des Klimawandels ausgerichtete Land- und Forstbewirtschaftung.

Finanzminister Reinhold Hilbers formuliert die finanzpolitische Zielsetzung: „Ab 2024 sollen keine neuen Schulden mehr aufgebaut und mit der Tilgung der aufgrund der Notsituation aufgenommenen Schulden begonnen werden.“ Im Tilgungsplan sei vorgesehen, die Schulden innerhalb von 25 Jahren abzutragen. „Im Doppelhaushalt und der Mipla wird deutlich, dass es zu strukturellen Einnahmeausfällen kommt, denen man mit strukturellen Einsparungen begegnen muss. Entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen sind mit der mittelfristigen Finanzplanung angelegt. Wir beschreiten damit einen Weg, der uns zügig zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt führt“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers.

Zur Bewältigung des enormen Konsolidierungsbedarfs tragen alle Ressorts dauerhaft bei: Insbesondere der Abbau beziehungsweise die Sperrung nicht besetzter Stellen soll die Handlungsfähigkeit des Landes sichern. In den Jahren des Doppelhaushaltes können dadurch 114 Millionen Euro (2022) und 93 Millionen Euro (2023) als Entlastung verbucht werden. Auch außerhalb der Personalhaushalte haben die Ministerien Konsolidierungsbeiträge geleistet und die Ausgaben in der Summe um rund 200 Millionen Euro jährlich reduziert. Hinzu kommen zentrale Maßnahmen des Finanzministeriums wie beispielsweise Einmaleffekte, eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage und Minderausgaben durch das Zinsmanagement.

Um in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, ist eine wachstumsorientierte Politik von Nöten. Das aufgelegte Konjunktur- und Krisenpaket mit zusätzlichen Ausgaben zur Überwindung der Corona-Pandemie des letzten Jahres ist dafür das Fundament. Zum dauerhaften strukturellen Ausgleich des Landeshaushalts ist neben der wachstumsorientierten Politik eine strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Um die Einnahmelücke zu schließen, sind die Ausgaben so zu begrenzen, dass sie deutlich weniger stark steigen als die Einnahmen.

Die Steuereinnahmen des Landes werden im kommenden Jahr voraussichtlich rund 30,3 Milliarden Euro und im Jahr 2023 rund 31,1 Milliarden Euro betragen. Damit liegen sie rund 1,3 Milliarden Euro beziehungsweise rund 1,1 Milliarden Euro unter dem geplanten Vorkrisenniveau. Zugleich erfordert die Pandemie-Situation weiterhin umfangreiche Ausgaben, um deren Folgen zu bewältigen und die bestehenden Strukturen über die Krise hinaus erhalten zu können. Der Entwurf der Landesregierung sieht dennoch keine Notlagenkredite vor, sondern – neben den oben genannten weiteren Entnahmen aus dem Covid-19-Sondervermögen – lediglich Kredite im Rahmen der Konjunkturbereinigung: jeweils bis zu 227 Millionen Euro im Jahr 2022 und 113 Millionen Euro im Jahr 2023.

Finanzminister Reinhold Hilbers: „Der strukturelle Haushaltsausgleich ist als Ziel gesetzt und mit unserer Planung auch erreichbar. Dennoch bewahren wir die Strukturen und setzen wichtige Akzente für eine prosperierende Entwicklung des Landes. Dieser Haushaltsplan setzt die richtigen Zeichen für den Weg aus der Krise zurück zur schwarzen Null.“

Ministerpräsident Stephan Weil ergänzt: „Ja, eine Haushaltskonsolidierung ist notwendig, aber sie erfolgt mit viel Augenmaß. Das ist uns gelungen. Die im Rahmen der Schuldenbremse gegebenen finanzpolitischen Möglichkeiten müssen in Krisenzeiten genutzt werden – das zeigen auch die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie.“

Ergänzende Informationen:

Neben den oben bereits genannten, sollen dem Parlament mit dem Doppelhaushalt unter anderem die (Weiter-)Finanzierung der folgenden weiteren Vorhaben vorgeschlagen werden:

  • Stärkung Verfassungsschutz
  • Beschaffung zweier neuer Polizeihubschrauber
  • Einstellung von 100 zusätzlichen Polizeianwärtern mit entsprechenden Stellen
  • Verstetigung Personal im Flüchtlingsbereich im Bereich des Innenministeriums
  • Zusätzliche Plätze im Maßregelvollzug
  • 2. Bauabschnitt European Medical School Oldenburg
  • Ideen-Expo
  • EFRE-Förderung der Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Übernahme Finanzierung Betrieb und Investitionen Lab Lower Saxony, bisher aus VW-Vorab
  • Finanzhilfe für Ersatzschulen
  • Fahrradmobilitätskonzept
  • Prävention Afrikanische Schweinepest
  • Personal Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung Kinderpornografie
  • Personal Gerichte zur Bekämpfung Hasskriminalität, Rechtsextremismus und Geldwäsche
  • Auswahlverfahren Landarztquote
  • Masterplan Ems
  • Stärkung Gewerbeaufsicht für Arbeitsschutzkontrollgesetz
  • Verstärkte Förderung Natur- und Gewässerschutzmaßnahmen aus WEG
  • Kofinanzierung Technische Hilfe aus Multifondsprogramm EFRE / ESF für landesweite Koordinierung EU-Förderperiode 2021 bis 2027
  • Verstetigung Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen
  • Fortsetzung Meisterprämie im Handwerk, Weiterbildungsprämie und Gründungsstipendien

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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