Niedersächsische Staatskanzlei

Verfassungskonforme Alimentation und Übertragung der Tarifeinigung – Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und zugleich zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit dem Entwurf sollen zum einen die weiteren Schritte der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Übertragung der ersten Stufe des Tarifergebnisses hatte der Niedersächsische Landtag am 27. Mai 2026 beschlossen. Damit waren die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben worden.

Zum anderen enthält der Gesetzentwurf die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung im Land Berlin ergeben haben.

Das BVerfG hatte in seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Kriterien zur Wahrung einer amtsangemessenen Alimentation konkretisiert und fortentwickelt. Zwar hatte der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf die niedersächsische Besoldung, es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht die neuen Maßstäbe bei zukünftigen Beschlüssen auch auf andere Länder anwenden wird. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, diese bereits im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu beachten. Da der Beschluss des BVerfG im September 2025 ergangen ist, müssen die fortentwickelten Kriterien rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt werden.

Finanzminister Gerald Heere: „Wir stellen mit diesen Änderungen sicher, dass die Besoldung im Land Niedersachsen auch weiterhin verfassungskonform ist. Außerdem löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, die Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft in Niedersachsen zu übertragen. Am Ende wird so jede Beamtin und jeder Beamte mehr Geld zur Verfügung haben, ohne die Grenzen des finanziell Machbaren zu überschreiten. Mir ist dabei wichtig, dass die Leistung unserer Beamtinnen und Beamten, beispielsweise bei der Polizei, in den Schulen, den Finanzämtern, den Straßenmeistereien oder im Justizvollzug anerkannt wird.“

Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf folgende Anpassungen vor:

  1. Um die amtsangemessene Alimentation 2025 sicherzustellen, sollen die auf dieses Jahr bezogenen Einmalzahlungen für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 erhöht werden. Es ist geplant, die Zahlungen für die Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, für A10 bis A12 um 300 Euro und für A13 um 200 Euro anzuheben.
  2. Die jährliche Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte soll ab 2026 für alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro angeglichen werden. Bisher erhalten diesen Betrag lediglich die Besoldungsgruppen A5 bis A8, die übrigen Besoldungsgruppen erhalten bislang 500 Euro.
  3. Der sogenannte „Verheiratetenbestandteil“ im Familienzuschlag soll zum 1. Januar 2026 für die gesamte Beamtenschaft unabhängig vom Familienstand in die Grundgehälter einbezogen werden. Bisher wird dieser Bestandteil als gesonderter Zuschlag vor allem verheirateten Beamtinnen und Beamten gewährt.
  4. Zudem soll ein kinderbezogener Gehaltsbestandteil steigen. Dazu soll die jährliche Sonderzahlung für jedes erste und zweite Kind ebenfalls ab 2026 um jeweils 125 Euro auf dann 375 Euro pro Kind erhöht werden.
  5. Ab dem 1. März 2027 soll die Besoldung um 2,5 Prozent angehoben werden. Damit wird zum einen der zweite Schritt zur Übertragung des Tarifergebnisses in Höhe von 2,0 Prozent vollzogen. Zum anderen dient der zusätzliche Aufschlag von 0,5 Prozent dazu, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
    Im Rahmen der Tarifübertragung ist eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung auf 120 Euro verdoppelt werden.
  6. Zum 1. Januar 2028 soll der letzte Schritt der Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen werden. Deshalb wird die Besoldung um 1 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesem Datum um 30 Euro.

Die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehälter, die Anpassungen der Besoldung für 2027 und 2028 sowie die Erhöhung der Kinder-Sonderzahlung sollen auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Die übrigen Regelungen für Sonder- und Einmalzahlungen gelten ausschließlich für aktive Beamtinnen und Beamte.

Für den Landeshaushalt ergeben sich durch die Erhöhung der Einmalzahlung 2025 Mehrkosten in Höhe von 23,4 Millionen Euro. Ab 2026 ergibt sich aus der Integration des Verheiratetenbestandteils in alle Grundgehälter, aus der Angleichung der jährlichen Sonderzahlungen und der Erhöhung der Zahlungen für das erste und zweite Kind eine zusätzliche Belastung von rund 217,5 Millionen Euro.
Die Anhebung der Besoldung um 2,5 Prozent ab dem 1. März 2027 kostet im Haushaltsjahr 2027 zusätzlich 272,3 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils 326,7 Millionen Euro. Die weitere Anhebung um 1 Prozent ab 1. Januar 2028 versursacht jährliche Mehrkosten von 133,9 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind bereits die Erhöhungen für Anwärterinnen und Anwärter enthalten, die im Rahmen der Tarifübertragung vorgesehen sind. Die zusätzliche Anhebung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro schlägt in 2027 mit rund 6,3 Millionen Euro und ab 2028 mit rund 7,5 Millionen Euro zu Buche.

Insgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einführung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jährlich etwa 300 Millionen Euro führen – zusätzlich zur Übertragung der Tarifeinigung. Alle genannten Kosten sind durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt.

In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschäftigt (einschließlich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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