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Verordnung für den Erschwernisausgleich auf Dauergrünland geht in die Verbandsbeteiligung

Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag die Verordnung für den Erschwernisausgleich für Dauergrünland zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Fortschreibung der bestehenden Verordnung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten und für weitere fünf Jahre gelten.

Der durch Verordnung geregelte Erschwernisausgleich ist seit vielen Jahren Bestandteil der Naturschutzpolitik Niedersachsens. Wesentliche Erschwernisse oder Beschränkungen bei der wirtschaftlichen Nutzung von Dauergrünlandflächen, die dem Schutz von Umwelt und Natur dienen, sollen demnach finanziell ausgeglichen werden. Ausgleichszahlungen können für Dauergrünland in Naturschutzgebieten, den niedersächsischen Nationalparks Harz und Wattenmeer, in Teilen des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ und in gesetzlich geschützten Biotopen in Anspruch genommen werden.

Die Höhe dieses Erschwernisausgleichs wird anhand einer Punktwerttabelle berechnet und richtet sich nach Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mahdterminen oder Einschränkungen bei der Düngung. Übersteigt dieser Wert einen Betrag von 150 Euro wird er den bewirtschaftenden Personen der Flächen ausgezahlt. Für Flächen, für die ein Erschwernisausgleich gezahlt wird, müssen die bewirtschaftenden Personen eine sogenannte Schlagkartei als Nachweis einer „wesentlichen Erschwernis“ führen. Die Höhe des Punktwertes zur Berechnung des Ausgleichsanspruches wird beibehalten.

Das Land Niedersachsen hat sich zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes der Natura 2000-Gebiete für einen Mix von Instrumenten aus freiwilligen flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen (Vertragsnaturschutz) und hoheitlichen Naturschutzauflagen zur Regelung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Ausgleichszahlungen entschieden. Auf diese Weise soll flexibel auf die unterschiedlichen Ausgangslagen und Erhaltungsnotwendigkeiten reagiert werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.08.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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