Verwaltungsabkommen des Wissenschaftsrats wird aktualisiert – Mehr Rechtsklarheit und Planungssicherheit
Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag der Aktualisierung des Verwaltungsabkommens des Wissenschaftsrats zugestimmt. Ziel der Anpassung ist es, die Kündigungsklausel des Abkommens klarer und transparenter zu gestalten sowie die langfristige Handlungsfähigkeit des Wissenschaftsrats zu stärken.
Kern der Aktualisierung ist eine Neufassung von Artikel 10 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung des Wissenschaftsrats. Bislang ließ die Kündigungsklausel offen, welche Rechtsfolgen eine mögliche Kündigung durch ein einzelnes Land nach sich zieht. Die Neuregelung stellt nun ausdrücklich klar, dass eine Kündigung eines Landes ausschließlich für das kündigende Land wirkt und nicht das gesamte Abkommen beendet.
Darüber hinaus wird die Kündigungsfrist von bislang zwei auf künftig drei Jahre verlängert. Die verlängerte Frist soll gewährleisten, dass Bund, Länder und der Wissenschaftsrat ausreichend Zeit haben, die künftige Zusammenarbeit nach einer Kündigung zu regeln und die notwendige Planungssicherheit für die Arbeit des Gremiums sowie seiner Geschäftsstelle zu gewährleisten.
Die Änderungen stehen im Einklang mit einer entsprechenden Anpassung der Kündigungsklausel im Abkommen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), die von den Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsministern der Länder sowie dem Bund am 10. Juli 2026 beschlossen wurde.
Wissenschaftsminister Falko Mohrs sagt: „Der Wissenschaftsrat ist seit Jahrzehnten eine zentrale Stimme für die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Hochschulen in Deutschland. Mit der Anpassung des Verwaltungsabkommens sorgen wir für klare und verlässliche Rahmenbedingungen, die seine Arbeit auch künftig absichern und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern stärken.“
Seit 1957 berät der Wissenschaftsrat Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von Wissenschaft, Forschung und Hochschulen. Damit ist er das älteste Gremium im Wissenschaftsbereich in Deutschland. Seine Empfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems.
Nach Zustimmung des Bundes und aller Länder soll die aktualisierte Vereinbarung bis zum 1. September 2026 beschlossen und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
11.08.2026
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